Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

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vroma
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Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#1 

Beitrag von vroma »

 Themenstarter

Hallo liebe DR650 Community, :)

zunächst möchte ich mich mal vorstellen. Ich bin Mario und seit ein paar Jahren geschäftlich in Mexiko und habe mir in 2016 eine neue DR650 SP46A gekauft.

Nun geht es in ca. 3 Monaten zurück nach Hause nach Good Old Germany. Meine DR möchte ich als Übersiedlungsgut mit zurück nehmen. Zoll, Überführung etc sind kein Problem.
Der Punkt ist die TÜV-Abnahme.

Meines Wissens habe ich 2 Möglichkeiten:

Eine Zulassung mit CoC-Papier, kostet beim Händler nur schlappe 169 Euro + eine fällige HU, oder...

Eine Vollabnahme nach §21 für ca. 200 Euro, was ich bevorzugen würde, da eh noch ein paar Eintragungen fällig werden.

Da mir die TÜV-Ingenieure immer so Leid tun, wenn sie mit schmerzverzerrtem Gesicht nachdenken, wollte ich fragen, ob mir jemand Kopien seines Fahrzeugscheines überlassen könnte?

Auf eine Antwort von Suzuki Deutschland warte ich seit ca. 2 Wochen und in der Forensuche habe ich bisher auch keine sachdienlichen Infos gefunden.

Wenn ich herausgefunden habe wie ich Bilder einstellen kann, dann zeig ich mal das Mopped bzw. ein paar Bilder von Touren. :)


Saludos de Mexico,

Mario
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Ocki
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#2 

Beitrag von Ocki »

Hui, da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht.

Aber erstmal ein herzliches Willkommen hier.
so long,Ocki
franz muc
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#3 

Beitrag von franz muc »

Ich war 1 x beim Zoll in München.

Ich musste dort 10 Minuten warten und
zusehen, wie der gnädige Herr seinen
Kaffee getrunken hat. Keiner vor mir,
die ganze Halle leer.

Dann gabs erstmal einen Anschiss, warum
ich das Kfz nicht an der Grenze verzollt
habe. Ist gaaanz toll dort.

Kann man das nicht mit mexikanischen
Kennzeichen einführen und damit 1/2
Jahr fahren?
Husqvarna 701 LR
Max krachmach
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#4 

Beitrag von Max krachmach »

Ne das wäre leider steuerhintzerziehung da du als deutscher staatsbürger steuern für die benutzung der strasse zahlen musst.
Wer rechtschreibfehler findet darf sie gerne mit nach hause nehmen :wink:

DR 650 Sp41B Rot 1991 Jannuar 2015-XXXX 50000KM-XXXXXKM
DR 650 Sp41b Blau 1991 Juli 2016-Juli 2017 54000km-60000km
MfG Max
Luigi
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#5 

Beitrag von Luigi »

hallo ,

ich weiß nicht , ob das klappt ( Abgas - und Geräuschbestimmungen ) , aber was immer geht , ist , sich einen Rahmen mit Brief

besorgen und umbauen.

mfg
Luigi
vroma
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#6 

Beitrag von vroma »

 Themenstarter

Hey Jungs,

schon mal Danke fuer die Antworten :D

@franz muc: Der Transport wird ab Hafen Mexiko bis vor die Haustuere von einer Firma geregelt. Da das Uebersiedlungsgut ist faellt bei mir auch die Steuer weg. Es wird schon alles im Vorfeld angemeldet.

Meines Wissens stellt der ADAC die Versicherung fuer auslaendische Fahrzeuge ab 01.07.17 ein. Da bin ich wohl leider einen Monat zu spaet dran.
Prinzipiell ist das kein Problem, man muss nur nachweisen, dass man im Ursprungsland die Steuer bezahlt hat und muss dies auch fuer Deutschland tun.

@Luigi: Da das Fahrzeug Umzugsgut ist gibt es zumindest beim Abgas eine Sondergenehmigung. Schallemission kann ich nicht sagen, glaube aber nicht, dass mir mein DG V2 Auspuff in D genehmigt wird :wink:
Das Ding ist schon hier grenzgaengig. In D wuerde mich die Polizei wohl direkt vom Mopped schiessen :?
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#7 

Beitrag von Pixxel »

vroma hat geschrieben:Hey Jungs,

schon mal Danke fuer die Antworten :D

@franz muc: Der Transport wird ab Hafen Mexiko bis vor die Haustuere von einer Firma geregelt. Da das Uebersiedlungsgut ist faellt bei mir auch die Steuer weg. Es wird schon alles im Vorfeld angemeldet.

Meines Wissens stellt der ADAC die Versicherung fuer auslaendische Fahrzeuge ab 01.07.17 ein. Da bin ich wohl leider einen Monat zu spaet dran.
Prinzipiell ist das kein Problem, man muss nur nachweisen, dass man im Ursprungsland die Steuer bezahlt hat und muss dies auch fuer Deutschland tun.

@Luigi: Da das Fahrzeug Umzugsgut ist gibt es zumindest beim Abgas eine Sondergenehmigung. Schallemission kann ich nicht sagen, glaube aber nicht, dass mir mein DG V2 Auspuff in D genehmigt wird :wink:
Das Ding ist schon hier grenzgaengig. In D wuerde mich die Polizei wohl direkt vom Mopped schiessen :?
keine Angst von denen hier trifft doch keiner, die winken nur wild hinterher :twisted:
Für den 46 gibts ja aber genug (legale) Alternativen
Gelöschter User

Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#8 

Beitrag von Gelöschter User »

Details dazu hier:

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... /umzugsgut
Echt Sau gut, hab ich bis jetzt noch nie gehört!
Wundert mich, dass es solche Reglungen in Deutschland gibt. Find ich aber gut 8)
vroma
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#9 

Beitrag von vroma »

 Themenstarter

@gangsta: Jupp in Deutschland geht so einiges. Man muss es nur wissen. Genau auf diese Seite musste ich einen TUEV-Mitarbeiter erst hinweisen...

Prinzipiell laeuft es wohl auf eine vereinfachte $21 Abnahme hinaus. Technisch entspricht die Maschine ja der SP46B. Getauscht habe ich die Maske gegen eine Lynx R-Fairing mit 2 HELLA Projektionsscheinwerfern mit E-Zulassung samt einem Standlicht. Das potthaessliche Heckplastik ist zum Glueck schon beim Fahren fast abgefallen und wurde gegen einen Metallwinkel-Kennzeichenhalter mit LED-Kennzeichenleuchte mit E-Zulassung getauscht.

Fuer den 25l Acerbis Tank habe ich ein altes Materialgutachten.

Fahrwerksmodifikationen sieht der gute Mann nicht. :wink:

Vergaseranpassung macht den Leerlauf sogar magerer als Original. Das Loch oben in der Airbox klebe ich zur Not (fuer den TUEV - Gott bewahre! :lol: ) zu.

Zugelassene Reifengroessen ziehe ich vor dem Termin wieder auf. Evtl. die originalen Trailwings. Ansonsten will ich die von Suzuki freigegebenen Reifengroessen zusaetzlich eintragen lassen.

Eine im Winkel verstellbare Lenkererhoehung werde ich verhandeln. Zur Not kommt sie fuer den TUEV runter.


Was mir wirklich fehlt ist eine Kopie von einem SP46A Fahrzeugschein, damit wuerde der Ingenieur sehen, dass beide Modelle soweit identisch sind und koennte ohne Angst zu haben einfach alles abschreiben... :wink: :roll:
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#10 

Beitrag von pallas »

Als Übersiedlungsgut/Umzuggut geht die DR nur durch, wenn sie schon 6 Monate in deinem Besitz (und offiziell angemeldet) war vor dem Umzugstermin.
So ist das zumindest innerhalb der EU (und der Schweiz) geregelt.
Nach dem erfolgten Umzug und der Neuanmeldung darf sie für 6 weitere Monate nicht verkauft werden.

Eigentlich sollte die Zulassung relativ unproblematisch möglich sein, Stichwort "Besitzstandswahrung".
Könnte sein, daß auch nicht mal ein CoC Papier notwendig ist bei einem Umzug... Aber garantieren kann ich es nicht.
Zumindest in der Schweiz ist es so, daß alles (was nun nicht verkehrsgefährdend ist), zugelassen werden kann bei einem Umzug.
So auch Umbauten usw. die z.B. in Deutschland, oder Frankreich, oder wo auch immer eingetragen wurden und somit dort zugelassen sind, in der Schweiz jedoch sonst verboten wären. Und die Schweiz ist hier höllisch streng...

Nachtrag: Gerade gesehen, das steht ja auch schon im TÜV Link oben drin... :D
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#11 

Beitrag von vroma »

 Themenstarter

Hi pallas,

Anmeldung und Besitz sind über 6 Monate. Außerdem muss man mind. 1 Jahr lang seinen Lebensmittelpunkt im Ausland gehabt haben.

Verkauf. Vermietung und -Achtung!- Verleih sind 12 Monate, zumindest in Deutschland, nicht zulässig.

Habe schon mitbekommen, dass es in der Schweiz sehr schwierig ist technische Änderungen durchzuführen.

Der TUEV hat noch ein paar lustige Dokumente. Hier eine Zusammenfassung der Importfahrzeugrichtlinie:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... richtlinie

Dieses Pamphlet werde ich mir mal im Original beschaffen. So wie ich das sehe habe ich echt gute Karten. Dann bestelle ich mir in den USA noch den Bierdosenhalter fuer den Lenker :wink:

Danke außerdem für das Wort "Besitzstandswahrung". Saugeil. Das hört sich noch ganze Ecke wichtiger an als "Bestandsschutz" :D
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#12 

Beitrag von twostroke »

vroma hat geschrieben:Dann bestelle ich mir in den USA noch den Bierdosenhalter fuer den Lenker
Nicht den Konservativen Wurstblinker vergessen. Alternativ mit Erbsen und Möhren, Labskaus oder Bohnen mit Suppengrün befüllbar. :mrgreen:

Aber grundsätzlich geile Sache, wusste gar nicht dass so was geht. Hab immer gedacht die Vorschriften sind so hart hier.

Vielleicht sollt ich mir von meinen Kollegen im Ausland auch mal ne DR mitbringen lassen......

Gruss Dominik
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"Du salbest mein Haupt mit Öl und schenkest mir voll ein!"
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#13 

Beitrag von pallas »

twostroke hat geschrieben: Vielleicht sollt ich mir von meinen Kollegen im Ausland auch mal ne DR mitbringen lassen......
Daran dachte ich auch schon... :mrgreen:
So eine DR, Baujahr 2016 hätte doch noch was. :mrgreen:

Was übrigens auch (fast) gleich einfach gehen soll zur Anmeldung/Zulassung von schwierig zuzulassenden Fahrzeugen - geerbte Fahrzeuge. :mrgreen:
Und zwar auch als Erbschaftsvorbezug... Verwandtschaft in den USA....? :mrgreen:

Hatte mal von einem gehört, der von Deutschland in die Schweiz umgezogen ist, es aber verpeilt hatte seine völlig umgebaute (und in Deutschland total legal eingetragene) Ducati als Umzugsgut mitzunehmen.
Keine Ahnung warum, ob im Winter eingemottet. Ob gedacht, die Duc kann ich dann später noch rübernehmen und anmelden.

Jedenfalls hat wohl, bei der späteren Anmeldung, der TÜV hierzulande gesagt, daß seine Ducati hier niemals zugelassen werden könne, aufgrund der Umbauten.
Der hat sie dann wohl seinem Vater in Deutschland überschrieben, dort musste die Maschine etwas "warten", dann konnte sie als Erschaftsvorbezug wieder in die Schweiz kommen und die Zulassung war - mit allen Umbauten - ohne Problem möglich...
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#14 

Beitrag von vroma »

 Themenstarter

Hey Zusammen,

es geht wirklich voran hier. Ein Link zur vollen Richtlinie:
https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/ ... ichtlinie/

Hab ich mir doch gedacht, dass der TUEV nicht alle Infos auf seiner Seite hat. Der aufmerksame Leser bemerkt nun, dass es nicht nur für das Abgas eine Ausnahmegenehmigung gibt, sondern auch für die Geräuschemissionen :D

Sollte ich nun im Jahre des Herren 2017, wirklich irgendwas zwischen 98-100dB(A) eingetragen bekommen?
Als Kompromiss würde ich mir sogar einen verfügbaren dB-Killer zulegen, welcher auf ca. 96dB(A) begrenzt (Zusammen mit dem Vorzeigen eines Greenpeace-Ausweises vielleicht? :wink: )

Männer, sehr spannend die Sache. Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem laufenden. :)

P.S.: Immer Vorgaben im Original lesen.

Edit: @twostroke: Laut den Vorgaben sollte die Wurst orange leuchten. Ich behalte das mal im Auge :wink:
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Re: Zulassung/Abnahme meiner SP46A 2016 aus Mexiko

#15 

Beitrag von vroma »

 Themenstarter

Auch wenn pallas die morbideste Art an eine recht neue DR zu kommen gefunden hat, versuch ich es weiter per "Übersiedlungsgut". :P

Jetzt geht es Schlag auf Schlag.

Suzuki Deutschland hat es nun, trotz Angeschlagenheit der vielen Feiertage und des ganzen Urlaubs in Deutschland (Ja, ich vermisse es), geschafft, auf meine Anfrage zu Antworten:

"
Guten Tag Herr Pimpelhuber,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu Ihrer SUZUKI DR 650 SE.

Ihre Fragen beantworten wir gerne.

Bitte übersenden Sie uns das auf Ihren Namen lautende mexikanische Zulassungspapier
der Maschine in Kopie.

Damit wäre nachgewiesen, dass es sich um Umzugsgut laut Importfahrzeug-Richtlinie
handelt. Umzugsgut liegt demnach vor, „wenn der Antragsteller zukünftiger Halter des
Fahrzeuges ist, welches vorher mindestens 6 Monate auf seinen Namen im Ausland
zugelassen war.“

Der Gesetzgeber hat für solche Fahrzeuge wesentliche Erleichterungen für die Zulassung
in Deutschland vorgesehen. Ansonsten wäre die Zulassung einer 2016er DR650SE hier
nicht möglich. Ein CoC existiert für die US-Version nicht.

Wir können für Sie gegen eine Gebühr von derzeit 180 € (unverbindliche Preisempfehlung)
ein entsprechendes Datenblatt erstellen.

Die Bestellung über einen SUZUKI Vertragshändler in Deutschland ist dabei der schnellste
und für Sie günstigste Weg, da wir mit dem Händler einfacher abrechnen können.
Sollte dies für Sie z. B. aus Entfernungsgründen nicht gut möglich sein, können wir
Ihnen das Dokument gegen Vorkasse direkt zusenden. In diesem Fall berechnen wir auf
Grund unseres höheren Aufwandes 190 € und die Lieferzeit verlängert sich von ca.
einer Woche auf ca. eine Woche nach Zahlungseingang.
Im letzteren Fall können Sie den Vorgang wesentlich abkürzen, in dem Sie den
Gesamtbetrag von 190 € vorab an dieses Bankkonto überweisen.

Unsere Rechnung würden wir Ihnen dann in einigen Tagen mit separater Post
zusenden.

SUZUKI DEUTSCHLAND GMBH
Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Ltd.
IBAN: DE04 3001 0700 0000 2159 81
BIC: BOTKDEDX

Verwendungszweck: Ihr Name, vollständige Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Mit freundlichen Grüßen

Ihr SUZUKI Service Team Motorrad und ATV

SUZUKI DEUTSCHLAND GMBH
----------------------------------------------------------------------------
Suzuki-Allee 7 - 64625 Bensheim
"
Huiuiui, strammer Kurs. Aber was bleibt mir anderes übrig?

Es bleibt spannend! 8)
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