Bei meiner anfang des Jahres erworbenen Gartenfund-DR hatte ich ein ähnliches Problem: Zulassungsbescheinigung Teil I und II waren nicht mehr auffindbar. Der Vorbesitzer war noch greifbar und weil das Motorrad trotz fast sieben Jahren Stillstand weiterhin angemeldet war, wurde beim KBA auch keine Daten gelöscht. Dadurch entfiehl der Gang zum TÜV, jedoch war der letzte Halter der Zulassungsstelle namentlich bekannt. Denn eigentlich darf laut Aussage zweier unabhäniger Zulassungsstellen nur noch dieser die Papiere bei Komplettverlust neu beantragen.
Einfach mit einem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle stiefeln und neue Papiere beantragen ist demnach nicht mehr möglich.
Inwiefern der TÜV behilflich sein kann, ist mir nicht bekannt, da mir das erspart blieb.
Im Rahmen der Neubeantrgung muss letzte Halter eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Darauf folgt ein vierzehntägiges Aufbietungsverfahren der Fahrgestellnummer beim KBA, damit Dritte eventuelle Besitzansprüche anmelden können. Wenn dem KBA, bzw. der zuständigen Zulassungsstelle der Name des letzten Halters nicht bekannt ist, kann man natürlich auch einfach selber diese Versicherung abgeben, sollte sich jedoch bewusst sein, dass die abgabe einer flaschen Versicherung an Eides statt einen Aussagedelikt nach Strafgesetztbuch darstellt, der bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Dieses Risiko wäre mir ein olles Motorrad nicht wert.
Hasi hat geschrieben: ↑09 Aug 2019 16:51
Rahmen tauschen wäre auch eine Lösung. Also alles auf einen anderen Rahmen mit Brief umbauen
Das halte ich ebenfalls für die beste Lösung. Der Rahmen sollte natürlich Papiere haben und seit weniger als sieben Jahren abgemeldet sein.