Ein Beispiel - Du kaufst eine Schraube M10 8.8. Der Hersteller garantiert dir die Einhaltung der genormten Werte.Reika hat geschrieben:
7. warum soll der 2 auftrag abgelehnt werden?
8. es gibt keinen grund, das solche teile nur von gewerbetreibenden in auftrag gegeben werden.
schau mal ins netzt wieviel firmen es gibt, die gerade private kunden ansprechen, die genau diese nische füllen um gegen die großen bestehen zu können.
Wenn Du aber zum Hersteller gehst und sagst ich hätte gerne eine Schraube, die die Belastungen an dem Bremssattel einer DR 650 aushalten, wird er Dir keine Schraube geben. Er wird Dich Fragen: wie sehen denn die Vorgaben aus?
So wird es sich auch mit dem Zahnrad verhalten, es sei denn der Hersteller legt eine Serie an Zahnrädern auf und testet einige im DR-Getriebe.
Ich habe mir einmal das Kleingedruckte (einer Firma, die sich auf Einzelanfertigung und Kleinserien spezialisiert hat) angeschaut, da findet sich immer ein Hinweis wie dieser:
"Grundlage unserer Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten unsere als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Besteller vor seiner Bestellung überlassen wurden." Das kann ziemlich eingeschränkt werden und enthält sicher keinen Hinweis auf eine weitergehende Eignung.
Da ich auch öfter mal Teile fertigen lasse, bin ich grad überrascht, wie juristisch grenzwertig das meist abläuft.
Jetzt ahne ich auch, warum mein Motorbauer die (Toleranz-)Werte immer von mir genannt haben möchte und sich nicht auf meine Vorgabe einließ:
"Wie üblich, sie kennen die doch... " wollte er nicht machen.
Andere haben es einfach ohne Nachfragen gemacht...