120 vs. 130

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wilwolt
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120 vs. 130

#1 

Beitrag von wilwolt »

 Themenstarter

Kann ich hinten auf meiner SP 45 einen 130er Reifen aufziehen, obwohl in den Papieren nur 120 eingetragen ist?
Grüße Dirk
DarkBrummer
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Re: 120 vs. 130

#2 

Beitrag von DarkBrummer »

Japp,
gibt´s irgendwo im Forum ne Bescheinigung von Suzuki oder dem Reifenhersteller,(Michelin?!)
Ich habe auf jeden Fall in meinen Papieren ne Eintrag für nen 130er Reifen.
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Dennis
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Re: 120 vs. 130

#3 

Beitrag von Dennis »

Hi,

in meinen Papieren stehen auch nur 120er.

Du brauchst:
http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx_mc ... _SP42B.pdf

Du brauchst dann noch eine spezielle Freigabe des Reifenherstellers für die DR, die gibt es bei den Herstellern zum Download. Musste ich noch beim TÜV vorzeigen.

Gruß
Dennis
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Mathias
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Re: 120 vs. 130

#4 

Beitrag von Mathias »

Edit: Da ich jetzt erst SP45 gelesen habe..... war der Text umsonst :roll: :lol:
Dennis hat geschrieben:.....in meinen Papieren stehen auch nur 120er.......
maßgeblich ist, was im alten Brief steht u. dort müsste bei Dir der 130er stehen!!! Dann brauchst Du kein Papier, da grundsätzlich nur noch eine Größe in die Papiere kommt, sind sie in der Beweispflicht. Und dem kannst Du locker entgegensehen, steht ja im alten Brief. ;-)

Gruß Mathias



Durch das Thema leicht gereizt..... Mathias hat geschrieben:... maßgeblich ist was im alten Brief steht. Wohl dem, der ihn hat ;-)

Für SP44, 45 u. (43 bin ich mir nicht ganz sicher) gilt, 130 eingetragen.

Für SP41, 42 u. SP46 gilt das Papier von Dennis...... nur brauchst Du eine Anbauabnahme u. das ist der Haken.

Nehmen wir an, Du fährst mit einem TKC 80 vor, dann trägt Dir der freundliche Mensch in aller Regel, den TKC in 130 ein. Damit darfst Du aber einen Heidenau oder T63 schon wieder nicht mehr fahren, bis Du eine neue Anbauabnahme gemacht hast. :-)
Das war vor ein paar Jahren noch nicht so.

Noch besser ist, wie es mir geht..... :arrow: hab in meinem alten Schein, der an den alten Brief getackert ist den 130er bei der SP42 eingetragen. Rahmennummer, etc.. pp. identisch. Wurde leider beim neuen Brief und Schein nicht übernommen. Du kannst Dir den Mund fusslig reden, geht nicht.... "Nein" .....zumindest beim TÜV SÜD. Wenn es dann noch mit Tragfähigkeiten losgeht..... :roll:..... selbst wenn Du alle Argumente wegdiskutierst und der Mensch vom TÜV kein Argument mehr hat, dann sagt er Dir..... "....aber es gibt keine Freigabe vom Hersteller....".

Das Lustige ist, gäbe es die würde ich ja nicht EINTRAGEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! *BRÜLL*

So schlimm ist das aber auch wieder nicht, da es inzwischen viele Freigaben von den Herstellern gibt..... die Frage ist also, was willst Du fahren? Beim Reifenhersteller auf die Homepage und nach den Freigaben schaun.

z.B.
http://www.reifen-freigaben.de/pdf/573.pdf

Und dort seht dann:
Freigabe hat geschrieben: 2)
Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung TeilI / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montageder Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typengenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StV
Schwierig kann das bei neueren Mopeds werden. Mit viel Pech findet sich eine Enduro die nur mit Straßenbereifung gefahren werden darf..... also Augen auf beim Mopedkauf :lol:

Gruß Mathias
Nochmal Edit:

Für alle die irgendwann über diesen Thread stolpern. Es ist grundsätzlich ein Unterschied was bei Auslieferung im alten Brief stand oder später per Anbauabnahme eingetragen wurde. Die später eingetragenen Abnahmen müssen bei einem neuen Schein, also Zulassungsdingsbums Teil II oder so, nicht zwangsläufig nachtragbar sein, wenn es wie bei mir nicht übernommen wurde, da die erste Größe 120 ist. Die Herrschaften bei der Zulassungsstelle schicken Dich zum TÜV wegen der Bestätigung und die sagen dann..... leider nur noch mit Reifenbindung, deshalb kann ich das so nicht bestätigen. ????!!!!

Bei Modellen wie SP44 o. 45 bekommt man die ursprünglichen Größen problemlos nachgetragen, kostet eben, da wie gesagt nur eine Größe übernommen wird und das ist eben die erst genannte....... Maßgeblich ist immer was ursprünglich im alten Brief, bei Auslieferung stand.
Muss man aber nicht eintragen, gilt auch so..... wer keine Lust auf Diskussionen mit der Rennleitung hat, bzw. keine Lust das sie genauer hinsehen, der trägt es wie ich (bei der SP44) für ??? weiß nicht mehr wie viele Euronen nach.

Verwirrend? :lol: .... ich bin ja sowas von uneinsichtig, aber es hilft auch nicht wirklich. Es gibt Regionen in denen der TÜV das noch lockerer sieht.

Gruß Mathias
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Castor
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Re: 120 vs. 130

#5 

Beitrag von Castor »

Für alle die irgendwann über diesen Thread stolpern.
Das bin ich nun und vielleicht kann mir jemand eine kurze Auskunft geben.
Ich bin seit ein paar Monaten stolzer Besitzer einer SP45. Die aufgezogenen Reifen sind für die Straße. Da sie eh nicht mehr soviel Restprofil haben, möchte ich etwas für den leichten bis mittleren Geländeeinsatz aufziehen.

In dem wilden Wust an Papier, welches mir der Vorbesitzer in die Hand gedrückt hat, war auch der entwertete alte Fahrzeugbrief mit drinnen. So weit so gut... :D

Zu der Frage 120 oder 130 kam noch die Frage 90 + 120 oder 90 + 130. TKC80 finde ich z.B. als Kombi in 90 + 120, den K60 Scout jedoch nur als 90 + 130. :(
In dem Originalen Brief steht:
vorn: 90/90-21 54S
mitte und hinten: 120/90-17 64S
oder vorn: 100/80-21 56S
mitte und hinten: 130/80-17 65S

Hier jetzt die Frage, ob diese Einträge als 2 verschiedene Kombinationen zu sehen sind (nur 90 mit 120 und 100 mit 130) oder ob ich da auch untereinander mixen dürfte.
Wenn dies getrennte Kombis sind, müsste ich die Kombi 90+130 nachtragen lassen oder reicht das Mitführen des Suzuki Teilegutachten (unterschrieben vom Suzuki Händler). Dort steht ja, dass alle Bereifungsgrößen untereinander beliebig gemischt werden dürfen.
Oder braucht man zwingend die Freigabe des Reifenherstellers, ausgedruckt und mitgeführt?

Und die wichtigste Frage... warum ist das alles so undurchsichtig. Sowas muss doch einfacher zu verstehen sein... :?
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Dennis
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Re: 120 vs. 130

#6 

Beitrag von Dennis »

Hi,

einfach geht bei uns in DE nicht.

Du brauchst das: http://motorrad.suzuki.de/meine-suzuki/ ... 0-se-sp46b
Da musst Du ganz unten auf Belehrung akzeptieren klicken.

und die Reifenfreigabe vom Hersteller. Führe ich immer mit und will der TÜV bei mir auch sehen.

Dann geht aber auch 90er vorne und 130er hinten.

Gruß
Dennis
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Gelöschter User

Re: 120 vs. 130

#7 

Beitrag von Gelöschter User »

Dennis hat geschrieben:..... und die Reifenfreigabe vom Hersteller. Führe ich immer mit und will der TÜV bei mir auch sehen.

Dann geht aber auch 90er vorne und 130er hinten.

Gruß
Dennis
Diesbezüglich hat mir die Zulassungsstelle gesagt, es muss mir der TÜV oder die Polizei
nachweisen das ich die Größe nicht fahren darf.
Prost Mahlzeit, den Polizisten möchte ich gerne sehen, der bei so einer Aussage noch ruhig bleibt.
Einmal bekam ich deshalb keinen TÜV, am nächsten Tag wieder hin und da ging es dann auf einmal.
Nur weil der 2. TÜV-Onkel eine neuere Software auf sein Lappi hatte.
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Re: 120 vs. 130

#8 

Beitrag von Easy »

Servus,

eigentlich ists ja ganz einfach. Es gibt eine Freigabe von Suzuki und mit der fährt man zum TÜV (mit einem 130iger Reifen der montiert ist) und lässt sich die Grösse in den Schein eintragen. Da die DR keine Fabrikatsbindung hat (das kann der TÜV Inschenieur nachsehen) lässt man diesen Satz auch gleich aus den Papieren streichen fertig. Zukünftig kann man alle Reifen der eingtragenen Grössen fahren. Sie müssen nur den Angaben im Schein entsprechen.
Das selbe kannst Du mit dem alten Brief machen und zur Zulassungstelle gehen und reinschreiben lassen da die 130iger Grösse ja schonmal drinstand. Normalerweise machen die das und Du kannst Dir den Tüv sparen. Allerdings hast Du dann immernoch im Brief den Satz mit der Fabrikatsbindung drin.
Beide Möglichkeiten hab ich schon durch.

Gruss Wolfgang
88-96 DT 125 LC 10V (offene Leistung 22PS) mit 8000 km gekauft, mit 40000 km verkauft.
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96- TRIUMPH Tiger T400 fast neu gekauft und jetzt schon über 100000 km gelaufen.
09- DR 650 RS Bj 91 gekauft mit ca 65000 km
10- DR 650 RRS (im Aufbau) zur Aufbau Doku

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Re: 120 vs. 130

#9 

Beitrag von Castor »

Danke euch für die Infos.
In dem entwerteten Brief steht nichts von Reifenfabrikatsbindungen. Das steht erst in dem neuen Fahrzeugschein. Ich glaub, ich werd dann tatsächlich mal mit der Suzuki Freigabe und dem alten Brief bei der Zulassungsstelle aufschlagen müssen. Das hätten die letztes Jahr beim Anmelden aber auch gleich vernünftig machen können... :(
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Re: 120 vs. 130

#10 

Beitrag von TwinMichel »

Also an der gekauften S46b hatte ich 130er drauf und nicht beachtet. TÜV hat sie dann still gelegt, weil falsche Größe.
Also mit Papieren hin und 130er ebenso eintragen lassen. Dann gehts......

Ärgerlicherweise hat die auch eine Reifenbindung; nur ein Hersteller", kann ich nicht die guten Stollen mixen;
obwohl ich noch was liegen habe. Werde dann wohl kpt. auf Stonemaster wechseln müssen :-(
So long,


Michael
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Re: 120 vs. 130

#11 

Beitrag von Thomas67 »

Dennis hat geschrieben:Hi,

einfach geht bei uns in DE nicht.

Du brauchst das: http://motorrad.suzuki.de/meine-suzuki/ ... 0-se-sp46b
Da musst Du ganz unten auf Belehrung akzeptieren klicken.

und die Reifenfreigabe vom Hersteller. Führe ich immer mit und will der TÜV bei mir auch sehen.

Dann geht aber auch 90er vorne und 130er hinten.

Gruß
Dennis
Genau so hab ich das auch gemacht und der TÜV war zufrieden.

Wobei, ist doch einfach, oder? :-)

Grüße!

Thomas

Äh ja, mit 130iger Heidenau Scout.
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Mathias
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Re: 120 vs. 130

#12 

Beitrag von Mathias »

Easy hat geschrieben:.....und lässt sich die Grösse in den Schein eintragen. Da die DR keine Fabrikatsbindung hat (das kann der TÜV Inschenieur nachsehen) lässt man diesen Satz auch gleich aus den Papieren streichen fertig. Zukünftig kann man alle Reifen der eingtragenen Grössen fahren.........
Genau das geht nicht überall. Hier habe ich keinen gefunden der das bei der SP42 gemacht hat. Hatte noch einen Satz mit irgendeinem Dunlopreifen in 130..... nur dieser Reifen wollten sie eintragen und nur in dieser Kombination.

Zu dem generellen Eintrag..... "Reifenbindung beachten" hieß es immer..... das muss da so stehen, ist ein ganz universeller Satz, wenn es keine gibt, muss man auch keine beachten. Der Satz muss sein!

Ich war im Umkreis von 50km bei jeder TÜV Stelle..... überall dasselbe. Beim Landratsamt bin ich mit alten Papieren einer anderen SP42 eingelaufen...... musste eh durch Landkreiswechsel ummelden. Das hätte beinnahe geklappt, nur hat die blöderweise noch den Chef gefragt und der meinte dann..... das geht nur über den TÜV.... bla, bla, bla....

So wie ich das sehe, kommt es auf die Region an...... lustigerweise und das ist eine Info an Easy hat KLEiner der nie Verständnis für mein Problem hatte mit der 125er seines Sohnes den Supergau erlebt. Da wollten sie beim TÜV die Reifenfreigabe des "Reifenherstellers nicht akzeptieren. Persönlich muss ich sagen, wenn das nicht so traurig wäre müsste ich darüber wirklich lachen. Das schlägt dem Fass doch echt den Boden aus :!:

Da aber bei der SP45 vermutlich wie bei der SP44 der 130er in den alten Papieren steht ist, wenn dem so ist, der 130er erlaubt. Du musst laut Aussage des TÜVs mir gegenüber noch nicht einmal den Beweis mitführen. Hab es trotzdem für viel Geld zusätzlich eintragen lassen, irgendwie hat die Rennleitung immer die Tendenz zu suchen, wenn sie mich sehen. Keine Ahnung woran das liegen mag :lol:

Bei meinem Anhänger führt die Reifenfrage jedesmal zu endlosen Recherchen des TÜV Mannes..... aber da ich weiß das es die gibt, mein Hänger ein Wörmannanhänger ist, aber gebaut von Pongratz, gönne ich mir das und lasse in immer schön suchen. Nein, ich führe doch kein Extrapapier mit mir, wenn ich das nicht muss...... :lol:


Gruß Mathias
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