Lenkradschloß verpflichtend mit Zünschloß kombiniert?

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dodderer
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Lenkradschloß verpflichtend mit Zünschloß kombiniert?

#1 

Beitrag von dodderer »

 Themenstarter

Moin
Vor einigen vielen Jahren hatten die Moppeds ja einen separaten Schlüssel für das Lenkradschloss. Das hat sich dann im Laufe der Zeit geändert, und die Lenkradschlösser wurden kombiniert mit den Zündschlössern.
Meine Frage, zu der ich im Netz keine Antwort finde: Ist das verpflichtend geworden zu irgend einer Zeit? Weiß da jemand was genaues? Bei der heutzutage angewandten Technik ist es ja nicht möglich mit eingerastetem Lenkradschloss los zu fahren, was früher ja möglich war. Wäre also in meinen Augen ein Grund für so ne Vorschrift.
Hintergrund: Bei einem Mopped Zündschloss kaputt. Neues zu teuer für die Möhre, also einfach was aus dem Zubehör und dann verdrahtet. Lenkradschloss geht ja über das originale Zündschloss noch. Müsste halt auch mal zum TÜV, die Kiste, und da brauche ich keine Diskussionen.
Viele Grüße
Andreas
TST
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Re: Lenkradschloß verpflichtend mit Zünschloß kombiniert?

#2 

Beitrag von TST »

Hi Andreas,

ein Kumpel von mir hat ne HD gekauft. Ist 2 Jahre alt und hat und die hat sowohl als auch also Lenkradschloss und an der linken Seite das Zündschloss.
Auch kenne ich es von einem Customiser der so was baut, auf Kundenwunsch. Sollte also gehen.

Gruß Thomas
SP43b
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dodderer
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Re: Lenkradschloß verpflichtend mit Zünschloß kombiniert?

#3 

Beitrag von dodderer »

 Themenstarter

Moin
Stimmt, die Amikisten hatte ich gar nicht auf dem Schirm, da haben einige ja auch zwei Stellen zum schließen :mrgreen:
Dann sollte das ja doch entspannt ablaufen .............
Viele Grüße
Andreas
BZ650
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Re: Lenkradschloß verpflichtend mit Zünschloß kombiniert?

#4 

Beitrag von BZ650 »

dodderer hat geschrieben: 20 Okt 2024 21:35 Moin
Vor einigen vielen Jahren hatten die Moppeds ja einen separaten Schlüssel für das Lenkradschloss. Das hat sich dann im Laufe der Zeit geändert, und die Lenkradschlösser wurden kombiniert mit den Zündschlössern.
Meine Frage, zu der ich im Netz keine Antwort finde: Ist das verpflichtend geworden zu irgend einer Zeit? Weiß da jemand was genaues? Bei der heutzutage angewandten Technik ist es ja nicht möglich mit eingerastetem Lenkradschloss los zu fahren, was früher ja möglich war. Wäre also in meinen Augen ein Grund für so ne Vorschrift.
Hintergrund: Bei einem Mopped Zündschloss kaputt. Neues zu teuer für die Möhre, also einfach was aus dem Zubehör und dann verdrahtet. Lenkradschloss geht ja über das originale Zündschloss noch. Müsste halt auch mal zum TÜV, die Kiste, und da brauche ich keine Diskussionen.
Grüße ,für den TÜV ist nur 1 Abschließbare möglichkeit notwendig !
Treffen 2022 Neuss
2023 Bleiwäsche / Bad Wünnenberg
2024 bei Bruchsal
2025 ......
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Re: Lenkradschloß verpflichtend mit Zünschloß kombiniert?

#5 

Beitrag von DR500 »

Gesetzlich ist eine Diebstahlsicherung gefordert.
Ich bin Jahrelang ohne Zündschloss unterwegs gewesen, nur mit Lenkerschloss, beim Umbau meiner DR500 wollte der Prüfer wiederum ein Zündschloss haben. ist ermessensspielraum.
Fazit: Lenkerschloss und Zündschloss getrennt voneinander geht definitiv, nur Lenkerschloss ohne Zündschloss wird in den meisten Fällen keinen stören, kann aber grundsätzlich Probleme geben,

BG
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