Anhänger - Zulassung
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Anhänger - Zulassung
Nu ham wer's abber.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_
Das erklärt wohl, warum ein Anhänger mit grüner Nummer fahren darf/könnte, ob sich das allerdings lohnt
Ihr müsst hierfür nämlich zuerst zum FA und die Gründe der Steuerbefreiung nachweisen, das volle Programm der Amtsschimmelei also.
Versichert sein muss er selbstverständlich für sich,
Doppelkarte usw.
Die aktuellen Voraussetzungen zur 100-er Zulassung stehen hier:
www.tuev-nord.de
Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie mit uns. Unser kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600
Nett, dass die Inschenjöre vom TÜV unsere Gebühren in so informative Seiten packen, da ham wer doch alle was davon.
Rechnen müsst Ihr den Krempel abba selbst
Claudia
[/url]
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_
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Ihr müsst hierfür nämlich zuerst zum FA und die Gründe der Steuerbefreiung nachweisen, das volle Programm der Amtsschimmelei also.
Versichert sein muss er selbstverständlich für sich,
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Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
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Nett, dass die Inschenjöre vom TÜV unsere Gebühren in so informative Seiten packen, da ham wer doch alle was davon.
Rechnen müsst Ihr den Krempel abba selbst
Claudia
[/url]
Zuletzt geändert von claudi am 16 Jan 2008 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
Ein Leben ohne DR ist möglich - aber nur für Leute, die auch sonst auf komische Sachen stehen....
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Moin Claudi,
sehr schöne Links, nur funzen die irgendwie net
sehr schöne Links, nur funzen die irgendwie net
DR 650 RSE Bj. 96 82000km, Alltagsmopped
DR 650 RSE Bj. 91 55000km, Urlaubsmopped derzeit in NAM
DR 600 R Bj. 90 38000km, is wech
CX 500 E Bj. 83 32000km, Güllepumpe
CBR 900RR Bj. 95 37000, Rennsemmel
Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
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DR 600 R Bj. 90 38000km, is wech
CX 500 E Bj. 83 32000km, Güllepumpe
CBR 900RR Bj. 95 37000, Rennsemmel
Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
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Wei-el die armen Hasen, die hier zum Suchen verdonnert werden,warum nochn fred ?
so auch was finden können.
Und:
Ich so'n netter Mensch bin
Die Links funzen jetzt, in Wiki müsst Ihr halt ein wenig runterscrollen...
Die TÜV-Seite hatte ich komplett 'reinkopiert.
Für den Husaberg steht ganz unten im Artikel die kostenlose Heißlinie zur Verfügung.
Ijaaa- das ist die vom TÜV und nicht meine...
Claudi
Ein Leben ohne DR ist möglich - aber nur für Leute, die auch sonst auf komische Sachen stehen....
Sodele, für mich ist die Sache nun klar!!
Hatte heute mit zwei Tüv-Stellen Kontakt aufgenommen.
Ergebnis:
Steuerbefreiung und damit verbunden ein grünes amtliches Kennzeichen gibts nur, wenn der Motorradanhänger beim Tüv als Sportanhänger umdeklariert wird (Gutachten). Die Folge: Auf dem Anhänger dürfen nur nicht zugelassene Motorräder transportiert werden, die aussschließlich zu Sportzwecken dienen. Ein für den Straßenverkehr zugelassenens Motorrad darf hierauf nicht transportiert werden. Wenn doch->Steuerhinterziehung!!
Somit werde ich im Falle eines Anhängerkaufs diesen ganz normal, heißt mit schwarzen amtlichen Kennzeichen, zulassen und brav Steuer und Versicherung bezahlen.
Danke für eure rege Beteiligung am Thema.
Grüße von Greenrun
Hatte heute mit zwei Tüv-Stellen Kontakt aufgenommen.
Ergebnis:
Steuerbefreiung und damit verbunden ein grünes amtliches Kennzeichen gibts nur, wenn der Motorradanhänger beim Tüv als Sportanhänger umdeklariert wird (Gutachten). Die Folge: Auf dem Anhänger dürfen nur nicht zugelassene Motorräder transportiert werden, die aussschließlich zu Sportzwecken dienen. Ein für den Straßenverkehr zugelassenens Motorrad darf hierauf nicht transportiert werden. Wenn doch->Steuerhinterziehung!!
Somit werde ich im Falle eines Anhängerkaufs diesen ganz normal, heißt mit schwarzen amtlichen Kennzeichen, zulassen und brav Steuer und Versicherung bezahlen.
Danke für eure rege Beteiligung am Thema.
Grüße von Greenrun
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Habsch Dir doch gleich jesaacht, das Finanzamt hat nix für schwäbsche Tugenden über
@Dodo,
das grüne Schild am Anhänger Deines 40tonners hat dein Cheffe mit besteuerung der Zugmaschine für das gesamte Zuggewicht erkauft. Wird gern gemacht beis Speds mit wenigen Zugmaschinen und vielen Anhängern.
Und die Zuckerkutscher mit schwarzem Kennzeichen fahren gewerblich, d.h. Lohnunternehmer. Mein Kumpel hat sogar an seinen Lastern Grüne Kennz., die laufen aber auch nur in der Rübenkampagne und stehen dann 11 Monate im Stall.
@Dodo,
das grüne Schild am Anhänger Deines 40tonners hat dein Cheffe mit besteuerung der Zugmaschine für das gesamte Zuggewicht erkauft. Wird gern gemacht beis Speds mit wenigen Zugmaschinen und vielen Anhängern.
Und die Zuckerkutscher mit schwarzem Kennzeichen fahren gewerblich, d.h. Lohnunternehmer. Mein Kumpel hat sogar an seinen Lastern Grüne Kennz., die laufen aber auch nur in der Rübenkampagne und stehen dann 11 Monate im Stall.
DR 650 RSE Bj. 96 82000km, Alltagsmopped
DR 650 RSE Bj. 91 55000km, Urlaubsmopped derzeit in NAM
DR 600 R Bj. 90 38000km, is wech
CX 500 E Bj. 83 32000km, Güllepumpe
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Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!