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Re: Transporter

Verfasst: 04 Mär 2013 17:43
von Ocki
Mathias hat geschrieben:dann doch lieber eine Hänger

Gruß Mathias
Mit einem Anhänger musst Du zum TÜV, bekommst vielleicht auch eine 100 km/h-Zulassung,

mit Deinem Hänger solltest Du lieber zum Arzt. Tut mir aber Leid. :D

Re: Transporter

Verfasst: 04 Mär 2013 22:05
von Mathias
:-) .....also Ocki, damit Du hier* weniger auffällst....schön üben "dr hängr" :arrow: zu hochdeutsch heißt das nicht DR Anhänger :lol:

Und ganz wichtig: "z´wanga bleibsch hanga" .... steht im Ravensburger Tor (für Rechtschreibfehler wird an dieser Stelle nicht gehaftet) ..... :arrow: üben, üben, üben

*hier = regional

Gruß Mathias

Re: Transporter

Verfasst: 04 Mär 2013 22:28
von Mathias
Eine wichtige Maßeinheit: "hennadäbberlä"

Re: Transporter

Verfasst: 05 Mär 2013 07:12
von Wurschdwasser
no oin zum iaba:

dr pabschd hots schbätzlas-bschdeck z´schbäd b´schdelld
(der papst hat das spätzles-bestekc zu spät bestellt)

so jetzt is aber gut. Wie aufwändig ist das bei so nem schwerlast-anhänger den durch den tüv zu bringen? FEM-Analysen, schwingungsfestigkeit, Schraubenfestigkeitsnachweise? oder fahrversuch? xD

Re: Transporter

Verfasst: 05 Mär 2013 11:59
von Ocki
Also ein Anhänger ist ein Fahrzeug, da benötigst Du eine Zulassungsbescheinigung samt allen Gutachten. So etwas selbst zu bauen ist müßig, so teuer sind die nicht.
Für so einen Heckträger brauchst Du gar nix. Das ist wie mit einem Dachträger, solange der mit normalem Werkzeug wieder zu
entfernen ist, ist alles legal.
Natürlich muß Rücklicht und Kennzeichen lesbar sein, unter Umständen muß sowas am Träger verbaut sein.
Wenn Du dann, auf Grund von Baumängeln etwas verlierst, bist Du natürlich selbst schuldig.

Re: Transporter

Verfasst: 05 Mär 2013 12:27
von m.w.
Für so einen Heckträger brauchst Du gar nix. Das ist wie mit einem Dachträger, solange der mit normalem Werkzeug wieder zu
entfernen ist, ist alles legal.


mmh, nicht so ganz.. Wenn es OHNE Werkzeug entfernbar ist, kann man evtl noch mit "ist Gepäck" argumentieren. Wenn Du auch nur einen Schraubenschlüssel brauchst akzepieren das hier weder die blauen Grün/weißen, noch die Kittelfraktion!
Dann ist das ein eintragunspflichtiger Anbau :Fahrzeuglänge, Gewicht verändern sich, Beleuchtung muß sichergestellt sein , Belastbarkeit muß ggf mit Berechnung (ganz engagierter Ing vorausgesetzt)nachgewiesen werden, Hebelwirkung bzgl Achslast, etc..
Ciao, Marcus

Re: Transporter

Verfasst: 05 Mär 2013 15:17
von Wurschdwasser
also ich könnt mir vorstellen dass es da so ne richtlinie gibt, wie dass das gepäck beim motorrad nicht eintragungspflichtig ist solang die gesamtbreite unter 1m liegt oder so. und grade wenn so ne 180kg-sau wie die dr auf dem träger steht braucht man schon ein gutes gefühl, um die belatung pi*daumen richtig abzuschätzen... da würd ich mir eventuell sogar freiwillig den segen des tüv holen :roll:

Re: Transporter

Verfasst: 05 Mär 2013 22:10
von Enduro
Ich kenne die Anforderungen in DE nicht.

In der Schweiz gilt der Heckträger, sofern de-montierbar, als Ladung. Muss nicht vorgeführt werden.
Das Nummer und Licht sichtbar sein muss, versteht sich wohl von selber.
Und das die Konstruktion mechanisch den Zweck aushält ist wohl Eigeninteresse, wer will schon sein Motorrad verlieren! :oops:

Gruss War heute schon unterwegs.. Cool! :D