Vielleicht nochmal zu den Begrifflichkeiten, weil hier dauernd von ABE für die hier diskutierten Auspuffanlagen geredet wird. Das ist KEINE ABE.
Es gibt drei verschiedene Verfahren, angebaute Teile legal am Fahrzeug zu betreiben:
1) Anbauabnahme, wenn ein Teilegutachen vorliegt oder Einzelprüfung nach §20 StVZO, wenn es kein Teilegutachten gibt. Diese Abnahmen werden in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
2) ABE nach §22 StVZO. Mit dem Teil wird eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" mitgeliefert, die mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder beim TÜV-Termin vorzuweisen ist.
3) EG-Betriebserlaubnis, kurz "E-Prüfzeichen" nach §19 StVZO. Hat ein Teil ein E-Prüfzeichen, so muss für das Teil mit dem Prüfzeichen
kein Nachweis mitgeführt werden. Das Teil durchläuft einmalig ein Prüfverfahren in einem europäischen Staat und bekommt dafür die e-Nummer. Das Verfahren geht nur für bestimmte Teile für die es von der EU Richtlinien gibt. Auspuffanlagen fallen aber darunter.
Siehe auch
Artikel zur Betriebserlaubnis auf Wikipedia
Das interessante an diesem Thread ist für mich noch, ob die diversen von GPR gefertigten Anlagen wirklich für die DR geprüft sind. D.h., ob die Zuteilung der e-Nummer den Betrieb an einer DR einschließt. Sinn der Sache mit den e-Nummern ist ja nicht, ein beliebiges Teil, was für ein beliebiges anderes Motorradmodell geprüft ist anzubauen.
Daher ist für deinen TÜV-Termin völlig egal, ob du ein Papierchen hast. Von Rechts wegen musst du keines mitführen. Wenn sich herausstellen sollte, dass die e-Nummer der GPR-Anlage nicht für die DR gilt, dann ist es egal, ob du noch ein Papier mit einer einkopierten Typenbezeichnung hast.
Gruß
Florian