Rein rechtlich hat der Tüff keine Möglichkeit, einen wegen des Reifenalters durchfallen zu lassen, ausser wegen massiver Rissbildung.
Es wird zwar immer wieder behauptet, es gäbe für Reifen ein vorgeschriebens Maximalalter, das ist aber nicht richtig.
Wenn die Risse nur oberflächlich und an den Stollenansätzen sind, so ist das normal, und da darf er nicht meckern. Ansonsten: mit seinem Vorgesetzten sprechen.
Gruß
Hans