eine ECE-X Kennung reicht nicht. Da steht dann nur : ist für den Straßenverkehr in (24-zb.Irland-EU) geprüft.
Das kann auch eine Blinkleuchte sein.. Die Scheinwerfer müsen noch eine R-Nummer tragen. Wenn eine Begrenzungsleuchte integriert ist z.B. die R50. Als MOTORRAD-Scheinwerfer die R50 (Beleuchtung von Krafträdern) , R57 (Scheinwerfer für Motorräder) , die R113 (Scheinwerfer einspuriges Fahrzeug), etc
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
Ich habe im T3 die Phillips Ultinon mit KBA Nummer und dazu die Zulassungs-ABE für den Hella VW T3 Scheinwerfer 14xxx im Handschuhfach. VW hat damals diverse Hersteller verbaut, die ABE gilt aber nur für die 14xxx Reflektoren, also zB nicht für die (zulässigen-original auch verbauten ) DDR Scheinwerfer-Reflektoren mit einer anderen Kennummer...
Der Bürokratenesel wiehert fleißig.
Die Ultinons sind Klasse, aber die ABE gilt nur für Scheinwerfer mit der richtigen Kennummer . Und da stehen in der Liste nur die geprüften -welche bei Motorrädern halt nicht die alten Scheinwerfer-Reflektoren sind.
Für die DRZ schaue ich gerade, ob ich mit einer KTM/Husqvarna Frontmaske/Scheinwerfer Kombi weiterkomme. Da gibt es welche mit den nötigen Zulassungen - und massig China Fake..
hier z.B. die EU Regelung zu Begrenzungsleuchten in 6.3.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32&from=EN
Demnach sind am Motorrad durchaus zwei Begrenzungsleuchten außerhalb des Scheinwerfers zulässig (Grüße an Olli..). müssen neben ECE Kennung dann auch die R7 tragen.
Ich habe lange gebraucht um zwei kleine LED Begrenzungsleuchten mit den Kennungen zu finden...

Hoffe das bringt etwas Licht in die Sache,
Marcus