TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Die Freigabe von Suzuki, die Freigabe des Reifenherstellers, die Kopie eines Fahrzeugscheines, in den es bereits eingetragen ist, den fertig montierten Reifen, damit der Herr vom TÜV damit eine Testfahrt machen kann, das bereits erwähnte Scheiben von Gott und ein Schnapserl oder etwas Gras, falls es doch nichts wird. Von Waffen würde ich absehen, macht einfach einen schlechten Eindruck und Gewalt löst ja keine Probleme. Vielleicht vorher noch ein Kerzerl in einer Kirche anzünden? Und nach den Konsum von Alc oder Drogen bitte heim schieben.
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Paul, sei mir nicht böse, ich kann mich über die Götter in grau auch richtig aufregen. Bringt aber nix.
Sicherlich ist das auch von dem Prüfer und seiner Laune abhängig, durtfe er mal wieder auf Mutti oder durfte er nicht
.
Aber das mit den Reifen iss jetzt echt Quatsch.
Es gibt sowohl Reifenfreigaben vom Hersteller als auch von Suzuki.
Wenn er die mitnimmt müssen die auch eingetragen werden. Es sei denn es hat ein echter Vollprofi gemacht und die Laufrichtung ist falsch.
Es handelt sich ja nicht um einen Totalumbau.
Ansonsten wäre ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten von Nöten.
Gruß Stefan
Sicherlich ist das auch von dem Prüfer und seiner Laune abhängig, durtfe er mal wieder auf Mutti oder durfte er nicht

Aber das mit den Reifen iss jetzt echt Quatsch.
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Am Besten wir halten die Welt einmal kurz an, und lassen die Idioten aussteigen
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Mit der Herstellerfreigabe typ/950174 (kamman auf der Suzuki Seite frei herunterladen) von Suzuki hast Du ein Teilegutachten nach § 19.3 STVZO in der Hand. Mit diesem Gutachten wird dir der 130er Reifen eingetragen, wenn Du eine SP46B hast, die ist darin aufgeführt. (ABE H169). Einen Reifenhersteller gibt Suzuki da garnicht an. (nur weiter unten für die LS 650)
Wenn also beide Reifen von einem Reifenhersteller sind und beide derselben Bauart und Sorte entsprechen, sollte es keine Probleme geben.
In meinem Fall mit der F650 war das anders. Dafür gab es weder von BMW noch von Bridgestone einen Zettel.
Wenn also beide Reifen von einem Reifenhersteller sind und beide derselben Bauart und Sorte entsprechen, sollte es keine Probleme geben.
In meinem Fall mit der F650 war das anders. Dafür gab es weder von BMW noch von Bridgestone einen Zettel.
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Da stehen nun 2 Spalten, einmal die Serienbereifung gem. ABE und dann die Alternativbereifung.
Heißt das, was in der Spalte mit der Serienbereifung steht ist zulässig, auch wenn es nicht im Zulassungsdings Teil II steht?
Heißt das, was in der anderen Spalte steht, hat Suzuki getestet, braucht aber nun eine Eintragung in die Papiere?
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Danke, den habe ich schon am Anfang gefunden.deFlachser hat geschrieben: 18 Apr 2020 18:22 Genau,
hier guckst du
https://motorrad.suzuki.de/service/reif ... einigungen
Gruß Stefan
Hoffe mal, dass es damit klappt.
Mein jetziger Reifen hat noch dot 2419 oder so. Somit muesste er ja noch ohne Eintragung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung "legal" sein, oder?
Ich hoffe einfach, dass der Termin Aufklärung bringt. Einfach hinfahren und warten?
Muttizettel wird besorgt
Was passiert eigentlich, wenn er ihn nicht einträgt? Darf ich dann nach Hause schieben?
Simson Schwalbe KR51/1 Baujahr 1974 (Seit 2018)
Suzuki DR 650 SE SP46B Baujahr 1997 (2019-2022)
Kawasaki Z1000 Baujahr 2009 (2022)
Yamaha YBR 125 (2022-wahrscheinlich bald wieder weg)
Hoffentlich bei Zeiten wieder im Suzuki-Lager unterwegs.
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen

Steht so drin
..... mit der aufgeführten Alternativbereifung erlischt die Betriebserlaubnis nicht....
Reifen drauf .... Zettel ausdrucken .... fertig ....
Bei Bedarf den 130er eintragen lassen .... ob er drauf ist oder nicht !
Grüße Jörg
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Ja das paßt. Hatte mit meiner Dakar auch noch Glück, vorne war von 2020 hinten noch aus 2019.Moritz650SE hat geschrieben: 18 Apr 2020 18:44 Mein jetziger Reifen hat noch dot 2419 oder so. Somit muesste er ja noch ohne Eintragung mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung "legal" sein, oder?
Mit der 19er DOT hast du noch Schonfrist bis Ende 2024. Ab 2025 muss man sie eintragen lassen.
Hatte auch deswegen mit meinem Prüfer gesprochen. Er kann die eintragen, hat mir aber empfohlen Gas zu geben um noch 2019er zu bekommen. Einfach um erst mal Kosten zu sparen. Das war nämlich Anfang diesen Jahres.
Gruß Stefan
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
In der Seitenleiste "Hinweise" Steht bei deinem Modell eine 6 und ein E.
Das heißt, daß die Reifen eingetragen werden müssen, wenn sie nicht jetzt schon in den Papieren stehen. (Siehe Hinweise auf der Freigabe). Aber Eintragung halt nach 19.3 ohne Probleme
Das heißt, daß die Reifen eingetragen werden müssen, wenn sie nicht jetzt schon in den Papieren stehen. (Siehe Hinweise auf der Freigabe). Aber Eintragung halt nach 19.3 ohne Probleme
- andreasullrich
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Mann sollte es aber richtig interpretieren.Claus hat geschrieben: 18 Apr 2020 23:17 In der Seitenleiste "Hinweise" Steht bei deinem Modell eine 6 und ein E.
Das heißt, daß die Reifen eingetragen werden müssen, wenn sie nicht jetzt schon in den Papieren stehen. (Siehe Hinweise auf der Freigabe). Aber Eintragung halt nach 19.3 ohne Probleme
Die Eintragung der Reifengrößen muss im alten Fahrzeugbrief (der meistens schon entwertet ist) stehen (und nach meiner Erfahrung stehen immer 2 Größen für vorne und hinten im Brief), dann ist diese Eintragung ohne TÜV beim Landratsamt nachtragen zu lassen in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ca. 12-17€) möglich.

Bei neuen Motorrädern, die nur noch diese Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II haben, ist das schon aufwendiger und immer mit dem TÜV verbunden, da in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) keine Reifengrößen mehr stehen. Diese werden nur noch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) eingetragen.
(Eigentlich sollte jeder zu seinem Motorrad die original Papiere besitzen. Den entwerteten alten Brief auch. Schließlich ist das ein Dokument.)
Suzuki DR-650 RSE Bj. 1993
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Andreas, das ist richtig und auch ich lasse mir alte Briefe aushändigen. Problem ist halt wenn die Möhren durch zig Hände gingen, ist das leider nicht immer der Fall.
Auch stehen nicht immer beide Größen drin.
Ist z. B. nur bei der 45er der Fall, leider
.
Nicht jeder ist glücklicher Erstbesitzer
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Gruß Stefan
Auch stehen nicht immer beide Größen drin.
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- andreasullrich (19 Apr 2020 18:07)
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Andreas, so ist das bei meiner SP43B: alter Brief mit allen Kombinationen der Suzukifreigabe vorhanden. ZB I und II weil Ummeldung auf mich, Eintragung nur der 120er hinten. In Verbindung mit dem alten Brief ist das für mich aber kein Problem.
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- andreasullrich (19 Apr 2020 18:08)
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Wie schon erwähnt, gehe mit dem alten Brief zur Zulassungsstelle und lasse dir die richtige Größe in deinen Schein eintragen. Kostet bei uns in Bayern 11,90€Claus hat geschrieben: 19 Apr 2020 14:15 Andreas, so ist das bei meiner SP43B: alter Brief mit allen Kombinationen der Suzukifreigabe vorhanden. ZB I und II weil Ummeldung auf mich, Eintragung nur der 120er hinten. In Verbindung mit dem alten Brief ist das für mich aber kein Problem.
Dann brauchst keine Kopie mit herum tragen vom alten Brief.
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Moin, ich Frage mal so frech, ob mir jemand ein Bild seines Fahrzeugscheins mit allen 4 Reifengrößen für die DR 650 SP 46 schicken kann. Vielleicht erleichtert das noch etwas den Prozess...
Durch Corona hatte ich nie den Reiz die Reifen eintragen zu lassen. Da jetzt aber bald auch die HU ansteht, sollte der Reifen Mal eingetragen werden. Die restlichen Unterlagen habe ich ja schon. In meinen alten Scheinen stehen leider auch nur vorne 1 Größe und hinten 1 drinne.
MfG Moritz
Durch Corona hatte ich nie den Reiz die Reifen eintragen zu lassen. Da jetzt aber bald auch die HU ansteht, sollte der Reifen Mal eingetragen werden. Die restlichen Unterlagen habe ich ja schon. In meinen alten Scheinen stehen leider auch nur vorne 1 Größe und hinten 1 drinne.
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Re: TÜV verweigert wg. 130er Reifen
Den alten Brief hatte ich mit bei der Zulassung. Er wollte den 130er nicht eintragen. Also nicht zusätzlich sondern dann nur den 130er und für 38 Euro. Ich hab dann abgewunken. Veralbern kann ich mich alleine.andreasullrich hat geschrieben: 19 Apr 2020 17:58Wie schon erwähnt, gehe mit dem alten Brief zur Zulassungsstelle und lasse dir die richtige Größe in deinen Schein eintragen. Kostet bei uns in Bayern 11,90€Claus hat geschrieben: 19 Apr 2020 14:15 Andreas, so ist das bei meiner SP43B: alter Brief mit allen Kombinationen der Suzukifreigabe vorhanden. ZB I und II weil Ummeldung auf mich, Eintragung nur der 120er hinten. In Verbindung mit dem alten Brief ist das für mich aber kein Problem.
Dann brauchst keine Kopie mit herum tragen vom alten Brief.
Eigentlich hätte ich den Bereichsleiter*m*w*d verlangen sollen, mir war an dem Tag nicht nach Konfrontation und stundenlangem Warten.