Tja.... einige Länder haben das einfach so umgesetzt, Bayern war sich scheinbar nicht einig...... selbst die TÜV´ler wussten nicht genau, wie jetzt. Tettnang behauptete Wangen datiert nicht mehr zurück. Wangen..... Kempten würde es nicht mehr tun. Aber alle meinten auf telefonische Anfrage sie würden bis bei Ihnen die Änderung schwarz auf weiß vorliegt, zurückdatieren.
Bei mir zeichnet sich das nächste Ärgernis ab. Die Kennzeichenregelung. Völlig unerwartet werde ich zurück in meinen alten Landkreis ziehen. Leider sind meine alten Kennzeichen inzwischen vergeben. Heißt ich muss neue machen lassen.
Zumindest machen sie jetzt auch vier Zeichen unten auf die neuen Kennzeichen. Letztes Jahr wollten sie keine drei Zeichen vergeben, aber vier auf ein 180er Schild geht nicht, wurde mir dann gleich noch gesagt (welch ein Schwachsinn, es gibt neue Größen die man aber nicht nützen kann, da man dafür drei Zeichen unten braucht, die aber nicht vergeben werden

)...... hab mir die Hacken wund gelaufen, bis ich endlich eine Niederlassung gefunden hatte die drei Zeichen rausrückte.......
Nur warum muss im Süden immer alles so schwierig sein......
Ich will das hier
http://www.mil.brandenburg.de/cms/detai ... .234261.de
Ich hab ja nur ein Auto, einen Anhänger und 3DR´s
Edit:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (Baden Württemberg) hat geschrieben:
In den anderen Bundesländern existieren hinsichtlich der Beibehaltung des Kennzeichens
unterschiedliche Regelungen. In Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein,
Sachsen und Thüringen können die Halter eines Kfz bei einem Umzug innerhalb
des Landes ihre bisherigen Kennzeichen behalten. In Bayern, Niedersachsen
und Rheinland-Pfalz gelten die gleichen Regelungen wie in Baden-Württemberg.
Das besonders nette daran ist, hätte ich letztes Jahr meine Kennzeichen behalten dürfen, würde es dann wieder stimmen
Gruß Mathias