Seite 1 von 1

HU Rückdatierung

Verfasst: 30 Mär 2012 09:21
von Dennis
Hallo zusammen,

und ich hatte gedacht, dass sich die Rückdatierung bei der HU erledigt hat und schon längst entschieden ist. Es wird allerdings erst heute darüber entschieden!? In Kraft treten sollte das doch ab 01.04.2012.

http://www.bundesrat.de/nn_8396/DE/serv ... __nnn=true

Gruß
Dennis

Re: HU Rückdatierung

Verfasst: 30 Mär 2012 11:14
von Mathias
Tja.... einige Länder haben das einfach so umgesetzt, Bayern war sich scheinbar nicht einig...... selbst die TÜV´ler wussten nicht genau, wie jetzt. Tettnang behauptete Wangen datiert nicht mehr zurück. Wangen..... Kempten würde es nicht mehr tun. Aber alle meinten auf telefonische Anfrage sie würden bis bei Ihnen die Änderung schwarz auf weiß vorliegt, zurückdatieren.

Bei mir zeichnet sich das nächste Ärgernis ab. Die Kennzeichenregelung. Völlig unerwartet werde ich zurück in meinen alten Landkreis ziehen. Leider sind meine alten Kennzeichen inzwischen vergeben. Heißt ich muss neue machen lassen. :(

Zumindest machen sie jetzt auch vier Zeichen unten auf die neuen Kennzeichen. Letztes Jahr wollten sie keine drei Zeichen vergeben, aber vier auf ein 180er Schild geht nicht, wurde mir dann gleich noch gesagt (welch ein Schwachsinn, es gibt neue Größen die man aber nicht nützen kann, da man dafür drei Zeichen unten braucht, die aber nicht vergeben werden :?: )...... hab mir die Hacken wund gelaufen, bis ich endlich eine Niederlassung gefunden hatte die drei Zeichen rausrückte.......

Nur warum muss im Süden immer alles so schwierig sein......

Ich will das hier :!:


http://www.mil.brandenburg.de/cms/detai ... .234261.de

Ich hab ja nur ein Auto, einen Anhänger und 3DR´s :roll:

Edit:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (Baden Württemberg) hat geschrieben: In den anderen Bundesländern existieren hinsichtlich der Beibehaltung des Kennzeichens
unterschiedliche Regelungen. In Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein,
Sachsen und Thüringen können die Halter eines Kfz bei einem Umzug innerhalb
des Landes ihre bisherigen Kennzeichen behalten. In Bayern, Niedersachsen
und Rheinland-Pfalz gelten die gleichen Regelungen wie in Baden-Württemberg.
Das besonders nette daran ist, hätte ich letztes Jahr meine Kennzeichen behalten dürfen, würde es dann wieder stimmen :!: :!: :!: :cry:

Gruß Mathias

Re: HU Rückdatierung

Verfasst: 31 Mär 2012 10:21
von Hacky
Na, heute stehts ja schon in der Presse, das wichtigste wurde gestern ja beschlossen :twisted:

Wer den Prüftermin überzieht darf mit einem Gebührenaufschlag von 20% rechnen,

laut meinem Oberprüfrat wegen "erhöhtem Prüfungsaufwand"...

Aber wenn ab Juni nicht mehr zurtückdatiert wird, kann ich meinen alten Trecker endlich mal vorführen, der war im Juli 1979 fällig :mrgreen:

Re: HU Rückdatierung

Verfasst: 31 Mär 2012 11:03
von Dennis
Hi,

jetzt aber nicht mehr 1.04. sondern ab 01.07. :1. Juli 2012

Mist, mit unserem Wohnwagen muss ich nächste Woche hin, der wird dann auf September zurückdatiert...

Gruß
Dennis

Re: HU Rückdatierung

Verfasst: 01 Apr 2012 18:24
von Ocki
Moin !

Also ich war im letzten Jahr mit Ellens RF in der Werkstatt, die haben gleichzeitig einen Prüfer dagehabt.
Der Tüv war ein halbes Jahr abgelaufen, wurde nicht zurückdatiert, es gab volle 2 Jahre.

Auf meine Frage vorher direkt beim TÜV, was denn passiert, wenn der letzte Fälligkeitstermin
bereits 2 Jahre her ist, ob man dann zweimal bezahlen muß für eine Prüfung, bekam ich eine recht
patzige Antwort.

Re: HU Rückdatierung

Verfasst: 01 Apr 2012 18:41
von Mathias
Auf die Idee bist ja auch nicht nur du gekommen. Wenn ich in zwei Jahren 6 Wochen überziehe, dann wäre ja eine weitere Sasion in trockenen Tüchern.... ist mir das jetzt 55.- Wert? :lol:

Mathias