Motorradunfall

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Acdcfreak
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Motorradunfall

#1 

Beitrag von Acdcfreak »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

Mir wurde gestern die Vorfahrt genommen, es ist mein erste Unfall mit meinen 19 Jahren und ich hatte keine Schuld,

Ich war auf der Vorfahrtsstraße und eine Taxifahrerrin hat mich einfach nicht gesehen und ist so losgefahren, ich bin die erlaubten 50 gefahren und sie hat plötzlich auf der Kreuzung gebremst, statt einfach weiterzufahren, so wäre es evtl. noch gut gegangen.

Jedenfalls bin ich dann mit 50 Klamotten, in die rechte seite des autos gefahren und mich hat es vom Hobel gerissen.

Mir geht es selber gut, bin auch dierekt wieder aufgestanden da ich in Kompletter Schutzkleidung gewesen bin(Enduro Panzer usw...)
Ich habe keine Polizei angerufen, da es mir erstmal gut Ging und ich dachte ich könnte mit der Maschine nach hause fahren.

Ich von der Dame, Anschrifft, Telefonnummer und eben die Nummer des Taxi Unternehmes.
Sie hat sich die Schuld auch eingestanden und war auch relativ Sympatisch.

Danach bin ich zur Polizei gefahren und habe den Unfall zumindest eben gemeldet, dass ich war in der Hinterhand habe falls sich das Taxiunternehmen quer stellt.


Jetzt merke ich aber seit heute, dass meine Schulter weh tut ist da noch was mit spätfolgen zu machen bzgl. schmerzensgeld wenn ich morgen zum arzt gehe?


Wie ist jetzt der werdegang? Vordere ich die Schadensnummer des Taxiunternehmens an und lass mir von einem Motorradhändler bzw. Werkstatt ein Gutachten für die Reparatur erstellen?

Meine Gabel hats verzogen, Tank abgeschliffen, Frontmaske n bisschen im Eimer, Spiegel kaputt, Blinker kaputt.
Zudem Vibriert der Motor seitdem n bisschen.

Mit was kann man da rechnen? Was kostet sowas?


Beste grüße und allzeit gute Fahrt aus Ostfriesland !
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ELVIS
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Re: Motorradunfall

#2 

Beitrag von ELVIS »

Nimm dir einen ANWALT ! Unbedingt, ansonsten fällst Du auf die Nase.
Deine Karre ist ohnehin ein wirtschaftlicher Totalschaden, da heißt es vorsichtig zu sein mit der Schadenshöhe...
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Acdcfreak
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Re: Motorradunfall

#3 

Beitrag von Acdcfreak »

 Themenstarter

Warum genau einen Anwalt?
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ELVIS
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Re: Motorradunfall

#4 

Beitrag von ELVIS »

ELVIS hat geschrieben:Immer Vorsicht walten lassen, wenn Du ein Gutachten machen läßt. Du bist bei den Reparaturkosten beinahe immer zu weit über Zeitwert und das geht dann schnell nach hinten los.
Dann gibts nur noch Zeitwert abzüglich Restwert. Und wenn dann in der Restwert-Börse hoch geboten wird, hast du mit Zitronen gehandelt.
Das Gutachten sollte also nur in engem Rahmen über dem Zeitwert liegen, da du andernfalls auch dein Wahlrecht verlierst, ob Du reparierst oder den Zeitwert erstatten läßt.
Da die Gutachter nach Schadenssumme kassieren, schreiben die auch seltener zu wenig auf :-(
Ein Kratzer im ESD und es taucht ein Neuer Schalldämpfer in der Liste auf, der dann schon ein paar Hunderter verschlingt.

Da ich den Streifen mitgemacht habe, kann ich nur raten, sich von einem FACH-Anwalt beraten zu lassen, was für euch kostenneutral ist.
Bei meiner Adventure waren es knapp 4000 Zeitwert, über 5000 Schaden und irgendwer hat in der Restwert-Börse so hoch geboten, daß mir unterm Strich nur noch 2000 geblieben sind. Und das war gerade genug, um die Tonne in Eigenleistung wieder auf die Strasse zu bringen.
Das war der Dank der Versicherung dafür, daß ich nicht einen Euro Schmerzensgeld verlangt habe.

Ach ja : Selbst für meinen 600€-Arai gabs nur noch den Zeitwert, ebenso für die Klamotten.

Ich zitiere mich mal selbst :-)

Davon auszugehen, daß Dich eine Versicherung fair behandelt, ist naiv.
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Re: Motorradunfall

#5 

Beitrag von Acdcfreak »

 Themenstarter

Dank dir für die Aufschlussreiche Antwort,

Wenn ich daran denke dass meine SP 41 Bj 91 ist und 50000Kilometer auf der Uhr hat, siehts ja nicht gerade rosig aus :(

Wie siehts denn mit Schmerzensgeld aus hast du dort auch erfahrung?

Also im nachhinnein, wie in m einer Situation her im nachhinnein?
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blade
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Re: Motorradunfall

#6 

Beitrag von blade »

Hallo,
nimm Dir auf jeden fall einen Anwalt!!Bin mitlerweile seit zwei Jahren mit meinem Unfall dran und die Versicherung hat jetzt beim Oberlandesgericht sogar Einspruch eingelegt,obwohl ich schon gewonnen hatte! :evil:

Gruß,Lothar
Meine Ex-Mopets 1984-2008: Yamaha DT80LC,RD250LC,RD350YPVS;Kawasaki KLR600;Suzuki DR600S,DR600Dakar,GSXR750 Bj.89;Honda CBR900RR SC44 Bj.00
Meine jetzigen Mopets seit 2008: Honda CBR1000RR SC59 Bj.08, seit 2010: Suzuki DR650Dakar SP41B Bj.91 und seit Mai 2017 Kawasaki Z900.
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ELVIS
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Re: Motorradunfall

#7 

Beitrag von ELVIS »

Siehst Du :-)

Wenn du Schmerzen in der Schulter hast - ab zum Arzt. Was sich daraus machen läßt, sagt dir ein Anwalt.

Was ich machen würde : Zusehen, daß der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) vernünftig angesetzt wird - das kannst du selber prüfen, indem Du die Fahrzeugdaten mal bei mobile & co eingibst - das Geld dann nehmen und mir eine andere Karre kaufen.
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Re: Motorradunfall

#8 

Beitrag von Acdcfreak »

 Themenstarter

gibts einen Rahmen was so ein Anwalt kostet?
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ELVIS
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Re: Motorradunfall

#9 

Beitrag von ELVIS »

Da gibt es eine Gebührenordnung, aber du als Geschädigter mußt das ja nicht bezahlen.
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gustel33
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Re: Motorradunfall

#10 

Beitrag von gustel33 »

Hallo,

als erstes - ab zum Arzt; am besten noch heute (im Zweifel - geh in die Unfallambulanz ins Krankenhaus Deines geringsten Misstrauens, oder das Nächste ebend).
Morgen gleich in der Früh - Anwaltskammer anrufen und Dir einen Anwalt nennen lassen, der auf solche Unfälle spezialisiert ist. Dann direkt den Anwalt Anrufen, Termin vereinbaren und hin zum Rechtsverdreher. Die Taxler haben da in der Regel recht gute Vertreter der Juristerei, so dass Du ohne Anwalt und Polizeiprotokoll sehr schnell der Schuldige bist, oder zumindest eine große Mitschuld hast.

Also unbedingt mit Polizei und Anwalt, sowie einem zeitnahen Untersuchungsbefund vom Arzt. Dem solltest Du auch unbedingt den Unfall schildern, dass der alle Eventualitäten absicher / prüfen kann, um ggf. weitere Krankheitsbilder für die Zukunft gleichin die Schmerzensgeld - Betrachtung mit einzubeziehen.

Übrigens Vorsicht beim Schmerzensgeld. Meines Wissens ist, sobald einmal Schmerzensgeld für einen Unfall bezahlt wurde, keine Nachvorderungen für Spätfolgen oder weitere Beschwerden möglich. Das würde heißen, lass Dir Zeit mit den unfallbedingten Folgen.

Persönlich - erst mal gute Genesung und halte uns auf dem Laufenden.
Grüßle aus der Oberpfalz

Gustel

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BMW R1150GS (EZ 1999) - Für die größeren Touren, Straße und ein wenig Schotter
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Re: Motorradunfall

#11 

Beitrag von Azra3l »

Anwalt ist sehr ratsam und auch der Gang zum Doktor!
Gehst du nicht zum Arzt und die Schulter wird nicht protokolliert, wirst du bei Spätfolgen leer ausgehen.
Aber was red ich da lange, wurde schon alles gesagt, mach es genau so!
Zuhause in der Oberpfalz!
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Re: Motorradunfall

#12 

Beitrag von Tomcat69 »

Wegen der Anwaltskosten:

Bist Du oder evtl. Deine Eltern im ADAC?

Dann hast Du über den Verein Rechtsschutz, hat mir auch schon das eine oder andere mal geholfen.
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Re: Motorradunfall

#13 

Beitrag von Schrauber1983 »

Moin!

Also Fakt ist folgendes:

Du bist Geschädigter! Somit zahlt die Haftpflicht des Schädigers folgendes:

Die Bergungkosten

Die Kosten für einen Unabhängigen und VON DIR gewählten Gutachter.

Die Kosten für die Instandsetzung eventuell bis zur Opfergrenze (130%Regelung) bzw. im Fall des Totalschadens die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.Im Fall der Fiktivenabrechnung die Diferenz aus Restwert und Wiederbeschaffungswert abzüglich des Mehrwertsteuer.Fahrzeuge über 10 Jahren oder über einer gewissen Laufleistung sind jedoch im Gutachten MwSt. neutral zu schreiben. Das heisst du bekommst auch im Fall der Fiktivenabrechnung die gesammte Summe.

Bei Personenschäden jegliche Kosten die zur Wiederherstellung deiner Gesundheit entstehen.So wie Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Weiter musst die Haftpflicht des Schädigers auch die Kosten eines von DIR gewählten Rechtsanwaltes tragen.Einen Rechtsanwalt solltest du aufjedenfall in deinem Fall in Anspruch nehmen.

Nutzungsaufallentschädigung bzw. Ersatzfahrzeugkosten werden bei Krafträder nur dann anerkannt wenn du nachweisen kannst das du das Motorrad nicht als Freizeitfahrzeug nutzt.Soll heissen bist du Landwirt oder Förster und das Kraftrad zur Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit erfoderlich hast du Ansprüche. Ist es aber ein Privates Zweitfahrzeug sieht es da eher Finster aus.

WICHTIG: DU bist jeder Zeit Herr des Verfahrens niemand ist dir gegenüber weisungsberechtigt.Weder der Schädiger noch dessen Versicherer.

Also direkt ab zum Arzt,alles so Schildern wie es passiert ist. Dann morgen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht machen.Wenn du im ADAC bist helfen die dir weiter und Empfehlen dir auch einen Vertragsanwalt.Für Verkehrsrecht sind die ADAC Anwälte die erste Wahl.So einen kannst du auch als nicht Mitglied in Anspruch nehmen
Weiter musst du nun einen Gutachter beauftragen der ein Gutachten zur Beweissicherung und Schadenshöhe erstellt.Wenn du eine Werkstatt deines Vertrauens hast,das kann auch ruhig die Autowerkstatt seien, deren "Hausgutachter in beauftragen.

So ich hoffe dir bischen Informationen zu den ersten Schritten gegeben zu haben. Alles weitere übernimmt dann der Rechtsanwalt für dich.
Alle Gute und werd Fix wieder Fit!
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blade
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Re: Motorradunfall

#14 

Beitrag von blade »

gustel33 hat geschrieben:
Übrigens Vorsicht beim Schmerzensgeld. Meines Wissens ist, sobald einmal Schmerzensgeld für einen Unfall bezahlt wurde, keine Nachvorderungen für Spätfolgen oder weitere Beschwerden möglich. Das würde heißen, lass Dir Zeit mit den unfallbedingten Folgen.
Nachvorderungen sind auf jeden Fall bei Spätfolgen möglich.Egal ob vorher Schmerzensgeld gezahlt wurde.
Ich habe schon einen Anteil an Schmerzensgeld gezahlt bekommen und jetzt gings weiter vor Gericht.Da ich voreingenommene Polizisten hatte,bei denen Motorradfahrer sowieso immer schuld haben,wurde mein Unfall dementsprechend gut aufgenommen!Es wurden noch nicht einmal Fotos von dem stehenden Auto,bzw.liegendem Motorrad gemacht.Angeblich konnte laut Aussage des einen Polizisten,der auch den Bericht geschrieben hat und mit der Unfallgegnerin Kaffeeklatsch gehalten hat,sein Kollege den Fotoapparat nicht bedienen!Ja klar!Mein Motorrad mußte ich sofort nach eintreffen der Beamten selber aufheben und rüber stellen,weil Sprit auslief.!Meine Befragung war da auch nicht so wichtig,weil laut seiner Aussage Motorradfahrer ja immer dementsprechend risikoreich fahren!Das habe ich noch selber mitbekommen, als er diese Aussage gegenüber meiner Unfallgegnerin machte! Sicher,klar!! :evil:
Habe den Proßess schon gewonnen und die Sache sieht jetzt umgekehrt von der Haftung aus.Hatte auch einen Richter mit Verstand!Die Versicherung hat natürlich jetzt angst vor weiteren zahlungen für Spätfolgen.Das wurde im Urteil auch vermerkt,das dies möglich sei.Nun sind die beim Oberlandesgericht in Berufung gegangen.Bin ich mal gespannt wie es weiter geht!
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Re: Motorradunfall

#15 

Beitrag von Schrauber1983 »

Zum Wiederbeschaffungswert wäre noch zu sagen das sich dieser immer auf ein Fahrzeug gleicher Art und Güte bezieht.Es muss nicht zwingend eine DR seien.Eine XT wäre nach der Rechtssprechung zum Beispiel auch ein Fahrzeug gleicher Art und Güte. So bekloppt das in der Realität auch ist. :twisted:

Der Restwert wird ermittelt in dem das Beschädigte Fahrzeug in eine Restwertbörse eingestellt wird.Hier können Händler und Verwerter auf deine DR bieten.Das höchste abgegebene Gebot ist dann der Restwert. Der höchstbietende ist ,schlagt mich wenn es nicht stimmt, 8 Wochen an sein Gebot gebunden und musst dir deine DR,wenn du es den willst, für diesen Preis abkaufen. Du kannst natürlich auch selber verkaufen,reparieren,schlachten oder dir die Angeschoßene Kiste so wie sie ist unters Bett legen :shock:.Das ist deine Entscheidung.
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