Änderung bzgl wer eintragen darf?

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m.w.
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Änderung bzgl wer eintragen darf?

#1 

Beitrag von m.w. »

 Themenstarter

Moins,
hat es in letzter Zeit eine Änderung bzgl des Eintragens gegeben?
Hab heute unsere XT über den TÜV gebracht.
Wir hatten da so eine Reifengrößendiskussion. Ich hab zwar jetzt die (ex-) eingetragenen 4.00-18 Reifengröße (Danke liebes STVA Marl.. :roll: - ist kein Problem, weiß ja jeder Polizist und TÜVler was da vor 24 Jahren mal unter anderem drauf gehörte- in Zoll) vorschriftsmäßig drauf, hab aber dann noch das Gutachten für die 120/80-18 rausgezogen und der Mensch (nicht TÜV) meinte er könne das eintragen.
Ich dachte immer : im Westen nichts neues: TÜV trägt ein, im Osten alles Dekra.
Hab ich was verpasst?
Ciao,Marcus
Hacky
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Re: Änderung bzgl wer eintragen darf?

#2 

Beitrag von Hacky »

Eintragen darf wie bisher nur das Straßenverkehrsamt,

der Technische Überraschungsverein, Dekra sowie freie Sachverständige dürfen nur Gutachten erstellen...

Aber es ist in der Hinsicht einiges geändert worden, mein Werkstatttüff (FSP) will mir sogar ein Gutachten für den neuen AAZ-Turbodiesel im T3 Posti erstellen :mrgreen:
DR 650 RSE Bj. 96 82000km, Alltagsmopped
DR 650 RSE Bj. 91 55000km, Urlaubsmopped derzeit in NAM
DR 600 R Bj. 90 38000km, is wech
CX 500 E Bj. 83 32000km, Güllepumpe
CBR 900RR Bj. 95 37000, Rennsemmel

Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
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Re: Änderung bzgl wer eintragen darf?

#3 

Beitrag von Schrauber1983 »

Guten morgen,
es sieht so aus das du eine"Änderungsabnahme" überall durchführen lassen kannst. Egal ob du zur DEKRA-TÜV Nord/Süd-KÜS oder GTÜ fährst.
Eine Vollabnahme nach §21 darf in den alten Bundesländern nur der TÜV durchführen in den neuen Bundesländern wiederum nur die DEKRA.Wohnst du in Berlin dürfen es aber beide Vereine!
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Jimbo Jones
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Re: Änderung bzgl wer eintragen darf?

#4 

Beitrag von Jimbo Jones »

Schrauber1983 hat geschrieben:Guten morgen,
es sieht so aus das du eine"Änderungsabnahme" überall durchführen lassen kannst. Egal ob du zur DEKRA-TÜV Nord/Süd-KÜS oder GTÜ fährst.
Eine Vollabnahme nach §21 darf in den alten Bundesländern nur der TÜV durchführen in den neuen Bundesländern wiederum nur die DEKRA.Wohnst du in Berlin dürfen es aber beide Vereine!
So sieht´s aus!
Änderungsabnahme z.B. nach ABE oder Teilegutachten kann "jeder"!
Einzelabnahmen z.B. heckumbau mit Schwiessarbeiten oder komplette umbauten
nur mit festigkeitsnachweis/materialgutachen im Westen nur der TÜV. Und
selbst da sind sie verdammt eng geworden!!! Kommt durch den ganzen pfusch
einiger möchtegerntypen, beschiss mit internetzmaterialgutachten etc.!
Da haben sich so manche ins eigene Nest gesch.....!
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Re: Änderung bzgl wer eintragen darf?

#5 

Beitrag von Schrauber1983 »

Also Jimbo das möchte ich SO nicht stehen lassen.

Hier bei uns sind die Jungs echt sehr genau geworden das liegt aber auch daran bzw. hat seine Ursache darin das ein ehmaliger Prüfstützpunktleiter gegen entsprechende "Spende in die Kaffeekasse" ALLES eingetragen hat. Gerade an Harley´s. Das Thema mit diversen "Fahrgemeinschaften" :D :D :D die Harley bevorzugen hier in unserer Gegend sollte ja hinlänglich bekannt seien.

Wenn man weiter Richtung Hamburg geht wird dort sehr sehr sachlicher mit Änderungen umgegangen. Was technisch in Ordnung ist und keine gefärdung darstellt bekommst du auch eingetragen. Alles andere gehört eh nicht auf die Straße!
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Jimbo Jones
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Re: Änderung bzgl wer eintragen darf?

#6 

Beitrag von Jimbo Jones »

Naja, der von die angesprochene "Auslöser" stimmt nur teilweise.
Ich habe meine umbauten hier in FL, auch ganz ohne probleme
nachdem das ganze aufgeflogen ist, eingetragen bekommen.
Den Prüfern wurde kurzfristig nach der von dir angesprochenen
Geschichte etwas mehr auf die Finger geschaut, eintragen durften
sie trotzdem noch relativ viele tolle sachen. Ohne ihren Job zu riskieren.

Und das waren bei mir aufwändige geschichten, einzelabnahmen, umgeschweisste
Fahrwerksteile und Rahmen, GfK-teile mit Festigkeitsnachweis etc...!

Das alles ist jetzt, seit mitte letzen Jahres nicht mehr einfach so möglich.
Der Tüv hat engere Vorschriften und Richtlinien bekommen in solchen
dingen. Was zum grossen teil daher rührt das die Jungs mit teilweise
kriminellen Umbauten wie selbstverständlich alles eingetragen haben wollten.
Universal GfK-Gutachten, so wie bei eigentlich allen E-Bay händlern mitgeliefert,
damit kann man sich gepflegt den Ar... abwischen. Geht wenn überhaupt
nur noch mit Teilegutachten oder ABE.
Gibt natürlich noch "technisch verständnisvolle" Prüfer, kenne zum glück
so einen. Er ist recht genau, und das soll er auch sein. Aber, wenn der Umbau gut gemacht ist
gibt´s auch die eintragung.
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