Probier es mal aus : Um auf der Landstrasse neben Motor - und Windgeräuschen noch Musik "hören" zu können, mußte ich meinen Player immer voll aufdrehen. Wie laut das wirklich ist, merkste dann an ner Ampel : Ziemlich lautDennis hat geschrieben:Hi,
§ 23 Abs 1 StVO.
Ist das Tragen eines Kopfhörers mit leiser Musik schon eine Beeinträchtigung des Gehörs? Ich würde sagen, liegt im Ermessen des Schutzmannes. In einem Auto hört man sicher auch nicht mehr als mit Helm + leiser Musik.
Gruß
Dennis

Ich hab irgendwann damit aufgehört, und habe auf längeren Strecken lieber einen Gehörschutz als einen Kopfhörer im Helm.