Rahmen nachschweißen erlaubt?

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Gelöschter User

Rahmen nachschweißen erlaubt?

#1 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Wenn ich mir den Ramen meiner SP42 so ansehe, denke ich darüber nach, alle Schweißnähte mit WIG nachzuschweißen.
Erstens sehen die originalen Nähte scheiße aus und zweitens sieht es bei einigen Nähten, -z.B. im Bereich Seitenständer so aus, als wären an den Nahtflanken Risse. Durchrostungen an den Unterzügen habe ich keine.

Bevor nun Hinweise auf die Fachfirmen etc. kommen ...Ich bin gelernter Schmelzschweißer und habe so ziemlich alle Schweißerprüfungen (ebenfalls TÜV abgenommen), die man machen kann und auch entsprechendes Equipment zur Verfügung.
Ich würde den Rahmen zunächst im Tauchbad entlacken und dann mit Rücksicht auf möglichen Verzug in entsprechender Schweißfolge nachschweißen.

Die Frage, die sich mir stellt ....Kann irgendein TÜV meckern?
Andererseits ...wo kein Klägr, da kein Richter. Aber wie wäre die Rechtslage? Darf ich, oder nicht? :roll: :?: :roll:
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bjrn1236
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Re: Rahmen nachschweißen erlaubt?

#2 

Beitrag von bjrn1236 »

Ich denke wenn alle nähte gleich sauber ausehen wird da keiner was sagen. Anders währe es wenn du nur eine Naht neu machst und die besser aussieht wie der rest dann fällt sowas auf.
Zuletzt geändert von bjrn1236 am 19 Feb 2014 22:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Gelöschter User

Re: Rahmen nachschweißen erlaubt?

#3 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

das schlimme ist, dass die originalen Werksnähte am Moped keinen Tüvprüfer interessieren. Die können aussehen wie Sau. Aber wehe, man schweißt einen zusätzlichen Halter -wofür auch immer - an ...
Martl
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Re: Rahmen nachschweißen erlaubt?

#4 

Beitrag von Martl »

Darfst du,nur haftest du im Schadensfall auch allein dafür.

Falls in einem Betrieb X eine Schweißnaht VZ für einen Unfall verantwortlich gemacht werden kann,haftet der Betrieb dafür (Konsequenzen daraus in der Mitarbeiterbestzung außer Acht gelassen).
Der Betrieb X ist versichert für solche Fälle und hat entsprechende ISO und Co Zertifikate dafür, DU nicht. Das wäre dann eigentlich alles.

Sprich du machst, verkloppst die Möhre dann irgendwann und der Nachfolger hat nen Unfall eben wegen jener Schweißung und (ganz wichtig) kann nachweisen das Du das warst, dann wird's teuer
bis existentzgefährdend,was auch für dich gilt, wenn du einen Unfall aufgrund deiner Schweissungen hast.
Wie das die Privatrestauratoere bedenken und tun und soweiterundsofort und gehandhabt werden könnte..K.A.

Schweißen an tragenden Teilen nur vom Fachbetrieb auszuführen, nennt sich das dann.
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maz
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Re: Rahmen nachschweißen erlaubt?

#5 

Beitrag von maz »

Aber er ist doch ein Fachmann?

Wahrscheinlich hilft nur ein Einzelgutachten von nem netten TÜVler.

Frage: Haftet Suzuki bei Rahmenbruch? :) Müsste dann ja wohl.
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Re: Rahmen nachschweißen erlaubt?

#6 

Beitrag von FP91 »

Suzuki müsste theoretisch haften. Praktisch werden die es wahrscheinlich auf das Alter, unsachgemäße Handhabung und Materialalterung zurückführen ...

Geht ja hier weniger um die Kompetenz des Machers als um die Haftung ...
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Re: Rahmen nachschweißen erlaubt?

#7 

Beitrag von Martl »

maz hat geschrieben:Aber er ist doch ein Fachmann?
Und wäre er selbstständig,dann würde er auch persönlich mit seinemprivat Eigentum,je nach gegründeter Gesellschaft haften.
maz hat geschrieben:Frage: Haftet Suzuki bei Rahmenbruch? :) Müsste dann ja wohl.
In der Zeit,in derGarantie und Gewährleistung gegeben sind,ja.
Sollte eine Fachwerkstatt den letzten Service (regelmäßig,wie auch die per Checkheft nachweislichen Service) getan haben,könnte man theoretisch diese wegen Nachlässigkeit und dergleichen belangen veruchen.

Also,selber machen, dann bei Verkauf nur als Bastler/Ersatzteillager/Unfall- Fzg.
Wie immer (egal ob repariert oder nicht) hoffen das nix passiert...
und wenn doch muss erstmal ein Eigenverschulden aufgrund Eigenreparatur nachgewiesen werden.
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