
Wir dürfen (sofern wir keine Sperrlinie oder Sperrfläche überfahren, Sicherheitsabstand einhalten und niemanden behindern oder gar gefährden) nach Lust und Laune auch in Schlangenlinien zwischen den Autos durchfahren um an stehende (!!!) Fahrzeuge vorbei bis zur Kreuzung zu kommen.
Dort haben wir natürlich noch vor der Haltelinie stehen zu bleiben, das kann (bei genug Platz) sogar neben einem anderen Fahrzeug im selben Fahrstreifen sein.
Ist eine doppelte Sperrlinie vorhanden, dürfen wir (im Gegensatz zu den Dosen) zur vorderen Haltelinie fahren.
Die einzigen Einschränkungen sind:
- KEINE Benützung der Rettungsgasse (ganz schweres Foul, das bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen sogar SEHR heftig geahndet wird)
- KEIN überfahren von Sperrlinien oder Sperrflächen
- KEIN Unterschreiten von Sicherheitsabständen (rechtlich gesehen sind etwa 1,4 Meter zwischen Autos oder Auto und Sperrlinie gerade noch ausreichend, darunter kann es vor Gericht zu Erklärungsnöten kommen)
- KEIN überfahren der Haltelinie (ausgenommen davon ist die erste Haltelinie, wenn es davor noch eine für Einspurige gibt)
- Benützung von Radfahrstreifen usw. ist natürlich auch nicht erlaubt, auch wenn es einladend aussieht, weil dort der Abstand zu den Autos gut wäre

....kann sein, dass ich noch etwas vergessen habe, aber das sollte es eigentlich gewesen sein.
Gruß aus Wien
Max