Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
eigentlich gelten seit jan/25 die ganzen Freigaben, Herstellerbescheinigungen nicht mehr so wirklich.
Sprich gefahren werden dürfen nur eingetragene Reifengrößen. (Also das was vor ein paar Jahren gelöscht wurde, weil "Die Polizei kann jetzt onluine alles abrufen.."
Ein hoch auf die EU Vorgabe. Da darf jetzt ein Mitarbeiter wieder einen Tag an die Sonne als Bonus für die tolle Idee.
ich hab mir bei der Z jetzt auch den 90/90-21 er eintragen lassen, Lenker auch sofort. 40€ Ustr für Papa Staat.. und der Rest dazu für Sachverständigen und das Amt wegen "Neuerteilung der Betriebserlaubnis".
Dafür ist der leidige Spruch "Reifenbindung gem Hersteller " gelöscht . Suzuki hat dazu eine Freigabe..
RM hat an der 350er keinen TÜV wegen der seit Jahren freigegebenen Reifen bekommen, für die Eintragung aber weniger als die Hälfte bezahlt.
irgendwie waren sowohl Prüfer, als auch Dame vom Amt davon überzeugt, das die EU da mal wieder den Gurkenradius festgelegt hat... voll für die Tonne.-.-
Sprich gefahren werden dürfen nur eingetragene Reifengrößen. (Also das was vor ein paar Jahren gelöscht wurde, weil "Die Polizei kann jetzt onluine alles abrufen.."
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ich hab mir bei der Z jetzt auch den 90/90-21 er eintragen lassen, Lenker auch sofort. 40€ Ustr für Papa Staat.. und der Rest dazu für Sachverständigen und das Amt wegen "Neuerteilung der Betriebserlaubnis".
Dafür ist der leidige Spruch "Reifenbindung gem Hersteller " gelöscht . Suzuki hat dazu eine Freigabe..
RM hat an der 350er keinen TÜV wegen der seit Jahren freigegebenen Reifen bekommen, für die Eintragung aber weniger als die Hälfte bezahlt.
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- andreasullrich
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
Ich habe mir meine Reifengrößen vom alten Brief in den Schein eintragen lassen. Seitdem ist Ruhe bei den Kontrollen und Tüvprüfungen.
Vorher war es Zeitintensiv bei einer Fahrzeugkontrolle, bis die das erfahren haben bei der Abfrage….
Jetzt ist alles schnell erledigt.
60€ bei GTÜ für die Bescheinigung bezahlt.
Vorher war es Zeitintensiv bei einer Fahrzeugkontrolle, bis die das erfahren haben bei der Abfrage….
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Suzuki DR-650 RSE Bj. 1993
Farbe "12F Candy Alpine Blue"
BMW K1200RS Bj.1998
Farbe "Dakargelb/Arktisgrau"
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Treffen 2021 - Süplingen in Sachsen-Anhalt (wieder ein Super-Event, Klasse Truppe)
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
ich versteh das nicht ganz....im schein sind doch die größen normal drinn....Ich habe mir meine Reifengrößen vom alten Brief in den Schein eintragen lassen
- m.w.
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
das war früher schon eine gewisse "Sammlung".. eigentlich zöllig, aber doch auch metrisch, für Stolle auch gerne mal "r" anstatt "S"
glücklich, wer den tollen STVA Aussagen nicht getraut hat und sich nicht alles hat rausstreichen lassen wegen "die Polizei hat eh alle Unterlagen online im Auto mitten im Nirgendwo"
bei der DR600:
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
naja, für den rest gibt es ja schließlich noch dieses da...
- m.w.
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
muß halt seit Januar in den papieren selbst drin stehen.. Danke EU
Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
Die Freigabe von Suzuki ist Bestandteil der ABE. Da muß nichts eingetragen werden. Anders ist es bei den ehemaligen Freigabe der Reifenhersteller. Die Sp43b hat im übrigen keine Reifenbindung, nie gehabt. Da muss nur eine der von Suzuki in der o. g. Bescheinigung aufgeführten Reifengrössen stimmen und gut ist es.
DIE EU hat da übrigens nichts mit zu tun. Ganz im Gegenteil. Alle Fahrzeuge mit EU Zulassung (ca ab EZ 2000, also leider nicht die DRs) haben durch die EU nachträglich die Reifenbindung gestrichen bekommen. Alles vorher war deutsche ABE. Da gab es leider Änderungen über die Jahre.
DIE EU hat da übrigens nichts mit zu tun. Ganz im Gegenteil. Alle Fahrzeuge mit EU Zulassung (ca ab EZ 2000, also leider nicht die DRs) haben durch die EU nachträglich die Reifenbindung gestrichen bekommen. Alles vorher war deutsche ABE. Da gab es leider Änderungen über die Jahre.
- fish_hg
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
das ist leider nicht richtig. alle reifengrößen, die auf dem moped gefahren werden, müssen in den papieren eingetragen sein.elle hat geschrieben: 24 Aug 2025 19:41 Die Freigabe von Suzuki ist Bestandteil der ABE. Da muß nichts eingetragen werden.
Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
Soweit es sich um alternative Größen aufgrund der ehemaligen Freigabe der Reifenhersteller handelt hast du recht. Aber die Fahrzeughersteller haben oft weitere Größen in ihrer ABE eingetragen. In den alten Kfz Briefen wurden die auch alle vermerkt. Bei der Umstellung auf Zulassungsbescheinigung I und II haben die Zulassungsstellen nahezu immer nur die erste Größe übernommen. Bei Autos übrigens auch. Für meinen Wagen (VW) gibt es einige alternive Größen, die nicht in den Papieren stehe.
Bei meiner DR ist z. B. hinten ein 130er aufgezogen. Im Kfz Brief war alternativ ein 120er oder 130er vorgesehen. Die Zulassungsbescheinigung führt nur den 120er auf. Bei der letzten Hauptuntersuchung habe ich den Prüfer gefragt, ob das so iO sei. Er kannte sich aus, hat auf seinem Smartphone die entsprechende Datenbank eingesehen und mir ausdrücklich bestätigt, dass meine eingangs geschilderte Ansicht richtig ist.
Ich möchte hier aber keinen Streit verursachen. Wenn Du von Deiner Meinung überzeugt bist, ist alles gut. Zusätzliche Eintragungen schaden ja nicht.
Bei meiner DR ist z. B. hinten ein 130er aufgezogen. Im Kfz Brief war alternativ ein 120er oder 130er vorgesehen. Die Zulassungsbescheinigung führt nur den 120er auf. Bei der letzten Hauptuntersuchung habe ich den Prüfer gefragt, ob das so iO sei. Er kannte sich aus, hat auf seinem Smartphone die entsprechende Datenbank eingesehen und mir ausdrücklich bestätigt, dass meine eingangs geschilderte Ansicht richtig ist.
Ich möchte hier aber keinen Streit verursachen. Wenn Du von Deiner Meinung überzeugt bist, ist alles gut. Zusätzliche Eintragungen schaden ja nicht.
Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
Stimmt schon so wie du es schreibst.
Meine DRs:
app.php/galerie/eintrag/anzeigen/3107
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
Ich habe meist einen neuen Brief mit neuem Schein bei meinen DRs.
Da sind, wie schon beschrieben, nur je 1 Größe für vorne und hinten eingetragen.
Vermute irgend ein Vorgänger hat da beim Umtragen von alten Brief auf neuen Brief/Schein nicht aufgepasst bzw. nicht angemahnt, dass bitte schön alles übernommen werden muss.
Jetzt komme ich in eine Kontrolle und ich weis nicht ob die Rennleitung auch einen Zugang zu einer Datenbank hat , ähnlich dem TÜV/Dekra?
Also schon mal schlecht, wenn eine andere Reifengröße im Scheinnsteht, als verbaut.
Landratsamt Dame wigelt ab"das muss der TÜVer machen". TÜVer sagt"muss man nicht, da alles in der Datenbank.
Also für die HU kein Problem(Anmerkung:Die hatte ich aber schon mal beim Dekra, weil das Personal zu bquem waren in der Datenbank nachzusehen...).
...bin gespannt auf die nächste Fahrzeugkontrolle

Hab echt keine Lust alles ,per TÜV Gutachten, nachtragen zu lassen.
Gruß
Tom
"....Benzin genüßlich abfackeln"
Tom
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- fish_hg
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
streit liegt auch mir fern ... es ist sau ärgerlich, dass es offensichtlich unterschiedliche aussagen oder auslegungen zu dem thema gibt!elle hat geschrieben: 27 Aug 2025 19:08 Bei meiner DR ist z. B. hinten ein 130er aufgezogen. Im Kfz Brief war alternativ ein 120er oder 130er vorgesehen. Die Zulassungsbescheinigung führt nur den 120er auf. Bei der letzten Hauptuntersuchung habe ich den Prüfer gefragt, ob das so iO sei. Er kannte sich aus, hat auf seinem Smartphone die entsprechende Datenbank eingesehen und mir ausdrücklich bestätigt, dass meine eingangs geschilderte Ansicht richtig ist.
ich war gerade bzgl. meiner dr 350 beim tüv und dekra und habe mit denen genau dieses thema besprochen. ich möchte den ursprünglich im kfz brief eingetragenen 120er reifen anstelle des in der zulassungsbescheinigung stehenden 110er hinterreifen fahren. es gibt ein ähnliches papier wie oben für die dr 650 über die suzuki freigaben auch für die dr 350 wo der 120er auch aufgeführt ist. mir wurde auch auf mehrfache nachfrage beteuert, dass diese reifengrößen in die papiere müssen, wenn ich damit fahren will. und das von 2 verschiedenen prüfunternehmen sowie der zulassungsstelle.

das wäre ich an deiner stelle auch ... ein befreundeter phk (in hessen) hat mir die auslegung unserer prüfunternehmen und zulassungsstelle bestätigt.

... es bleibt spannend
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- Stollenreiter (27 Aug 2025 21:33)
Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
fish_hg hat geschrieben: 27 Aug 2025 20:59 mir wurde auch auf mehrfache nachfrage beteuert, dass diese reifengrößen in die papiere müssen, wenn ich damit fahren will.
Im Schein ist die ab Werk montierte Bereifung vermerkt. Bei jeden halbwegs neuen Fahrzeug stehen in der COC etliche weitere Dimensionen, die gefahren werden dürfen. Mir ist klar das die DRs noch kein COC haben, es ist aber dennoch ein Beweis der zweifelsfrei zeigt, dass auch Reifen gefahren werden dürfen, die nicht im Schein stehen (und die jeder in wenigen Minuten ergoogeln kann). Bei der ABE des Fahrzeuges gilt das selbe.
Wo ich Elle widersprechen würde, ist das meines Wissens der 130er Reifen nicht in der ABE steht. Oder zumindest nicht bei allen Modellen…
BG
- fish_hg
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Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
ich hatte vergessen zu erwähnen, weil wir hier ja explizit über alte dr´s schreiben, dass meine erkundigungen sich nur auf fahrzeuge ohne coc beziehen. meine erkundigungen sagen, dass auch eine abe hierfür keinen unterschied macht.
bei fahrzeugen mit coc sind auch nicht eingetragene reifengrößen kein problem, sofern in der coc genannt.
bei fahrzeugen mit coc sind auch nicht eingetragene reifengrößen kein problem, sofern in der coc genannt.
Re: Heute beim TÜV Reifengröße Reifenbindung SP43B
Sowohl ABE als auch COC bestätigen, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen.
Das die COC im Gegensatz zur ABe international gültig ist und und den Im- und Export erleichtert, hat meiner Meinung nach für die Reifen keine Relevanz. Aber das darf jeder handhaben und interpretieren wie es ihm beliebt.
BG
Das die COC im Gegensatz zur ABe international gültig ist und und den Im- und Export erleichtert, hat meiner Meinung nach für die Reifen keine Relevanz. Aber das darf jeder handhaben und interpretieren wie es ihm beliebt.
BG
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