TÜV
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Hallo zusammen, möchte mich, als Neuer, erst mal kurz vorstellen. Fahre ne SP41B komme aus dem Raum Freiburg und verfolge die Beiträge im Forum schon ne Weile. Echt interessant und informativ hier.
Nun zu meinem Problem(chen): Ich habe das Heck an der Dicken umgebaut. Und zwar so, dass das Schutzblech etwa waagerecht nach hinten verläuft. Nun habe ich im Netz gelesen, dass da der TÜV evtl. was dagegen hat, wenn das Fahrzeug nicht nach EG-Richtlinien (?) abgenommen wurde. Ältere Fahrzeuge müssten immer noch mit einer maximal 150 mm über der Radachse endenen Abdeckung fahren.
Kennt sich da jemand aus und kann mir da ne verbindliche Antwort geben?
Danke schon mal und Gruß,
Tissi
Nun zu meinem Problem(chen): Ich habe das Heck an der Dicken umgebaut. Und zwar so, dass das Schutzblech etwa waagerecht nach hinten verläuft. Nun habe ich im Netz gelesen, dass da der TÜV evtl. was dagegen hat, wenn das Fahrzeug nicht nach EG-Richtlinien (?) abgenommen wurde. Ältere Fahrzeuge müssten immer noch mit einer maximal 150 mm über der Radachse endenen Abdeckung fahren.
Kennt sich da jemand aus und kann mir da ne verbindliche Antwort geben?
Danke schon mal und Gruß,
Tissi
Interessiert eigentlich niemanden mehr. Schau dir mal mein Heck an (Avatar). Bis zur Achse sind's da bestimmt 40cm ... und ich bin aus dem Alter raus, wo man für den TÜV den 2. Spiegel montiert, etc. Krieg aber trotzdem immer die Plakette.
Keine Angst. Müßtest schon verdammt viel Pech haben, daß sich an die Vorschrift überhaupt noch irgend ein TÜVer erinnnern kann.
Keine Angst. Müßtest schon verdammt viel Pech haben, daß sich an die Vorschrift überhaupt noch irgend ein TÜVer erinnnern kann.

Meine alte Vergaserseite findet ihr bei den Anleitungen (Danke @Azra3l!)
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- Kennt sich schon aus
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ich hatte bei meinem TüV Probleme mit dem nicht angebauten Spritzschutz.Der Prüfer meinte ich müße diesen entweder anbauen oder aus den Papieren austragen lassen.
Hat mir dann aber doch mein stempel gegeben und den fehlenden Spritzschutz als geringen Mangel aufgelistet.
Steht der Spritzschutz bei euch auch in den Papieren?
Hat mir dann aber doch mein stempel gegeben und den fehlenden Spritzschutz als geringen Mangel aufgelistet.
Steht der Spritzschutz bei euch auch in den Papieren?
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ich habe wegen der gleichen Thematik mit dem TÜV Wuppertal gesprochen. Hier werden tatsächlich die Einhaltung der Regeln noch sehr eng ausgelgt. Das heißt : Baujahr vor ich glaube 1999 müssen die 150 mm oberhalb Radnabe einhalten, Baujahr nach 1999 müssen es nach neuen EG Richtlinien nicht. In beiden Fällen muß die Lage des amtlichen Kennzeichen sowie die Rückwärtige lichttechnische Einrichtung den Regel entsprechen.
Darüber hinaus kann es von Stadt zu Stadt oder Bundesland zu Bundesland verschieden gehaendelt werden.
Wie die Polizei im Falle einer Kontrolle damit umgeht ist sicherlich auch verschieden. Vieleicht gibt es ja schon Erfahrungen.
Gruß
Sinkkasten
Darüber hinaus kann es von Stadt zu Stadt oder Bundesland zu Bundesland verschieden gehaendelt werden.
Wie die Polizei im Falle einer Kontrolle damit umgeht ist sicherlich auch verschieden. Vieleicht gibt es ja schon Erfahrungen.
Gruß
Sinkkasten
tach zusammen,
die angaben von sinkkasten sind korrekt,wie er schon sagte hat das mit der eg richtliene zur vereinheitlichung des strassenverkehrs zu tun
eine dr vor 1998 muss die 150mm einhalten
eine dr nach 1998 nicht mehr.
aber es kommt natürlich auch immer darauf an ob man einen frustrierten prüfer hat oder nicht ob er die abdechkung vor 1998 moniert oder nicht.
die angaben von sinkkasten sind korrekt,wie er schon sagte hat das mit der eg richtliene zur vereinheitlichung des strassenverkehrs zu tun

eine dr vor 1998 muss die 150mm einhalten
eine dr nach 1998 nicht mehr.
aber es kommt natürlich auch immer darauf an ob man einen frustrierten prüfer hat oder nicht ob er die abdechkung vor 1998 moniert oder nicht.

wenn ich alles habe was ich will,
brauche ich nichts mehr
gruß paul
brauche ich nichts mehr

gruß paul
Bei mir steht da nix drin.Dr.sklave hat geschrieben:Ja aber steht nun der Spritzschutz generel bei den älteren Modellen
in den Papieren oder nicht?
Und wenn wie bekommt man das Ausgetragen?
Zum Austragen einfach nen TÜVer fragen.
Aber Probleme hatte ich wegen dem Teil noch nie!!!!
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der spritzschutz steht nicht in den papieren weil er garnicht drinstehen muß
der spritzschutz ist bauartbedingt ( also vom strassenverkehrsamt abgenommen worden und vorgeschrieben worden ) als die erste dr nach deutschland importiert wurde
du kannst da nix austragen,du kannst dir nur ne neue dr kaufen wenn es 100 prozentig legal sein soll,also eine mit eg-abe



der spritzschutz ist bauartbedingt ( also vom strassenverkehrsamt abgenommen worden und vorgeschrieben worden ) als die erste dr nach deutschland importiert wurde


du kannst da nix austragen,du kannst dir nur ne neue dr kaufen wenn es 100 prozentig legal sein soll,also eine mit eg-abe

wenn ich alles habe was ich will,
brauche ich nichts mehr
gruß paul
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gruß paul
alter, such dir nen andren Tüver...
ich hab n neues Heck, das höher is als das alte, und ne eigenbau Nummernschildhalterung, wo das Nummernschild direkt unter dem höheren Heck ist. Dazwischen ist nur eine etwa 2cm hohes Rücklicht.
Das hat keinen Interessiert!
Hat auch keiner geschaut, deswegen...
und sowas auzutragen, hab ich ja noch nie gehört...
ich hab n neues Heck, das höher is als das alte, und ne eigenbau Nummernschildhalterung, wo das Nummernschild direkt unter dem höheren Heck ist. Dazwischen ist nur eine etwa 2cm hohes Rücklicht.
Das hat keinen Interessiert!
Hat auch keiner geschaut, deswegen...
und sowas auzutragen, hab ich ja noch nie gehört...
Hallo zusammen, erst mal vielen Dank für die rege Beteiligung. Offenbar scheint es diese seltsame Regelung zu geben, wird aber wohl nach
"Gusto" angewandt. Mal wieder sehr logisch die Bestimmungen in der StVZO. Worin liegt der Unterschied zwischen EZ vor und nach 1999 hinsichtlich dem Abstand eines Schutzbleches zur Achse? Kein Wunder ist der Frust oft groß. Ich werd die Dicke mal so vorführen wie sie ist und mich überraschen lassen.
Gruß ins Forum, Tissi
"Gusto" angewandt. Mal wieder sehr logisch die Bestimmungen in der StVZO. Worin liegt der Unterschied zwischen EZ vor und nach 1999 hinsichtlich dem Abstand eines Schutzbleches zur Achse? Kein Wunder ist der Frust oft groß. Ich werd die Dicke mal so vorführen wie sie ist und mich überraschen lassen.
Gruß ins Forum, Tissi
Guudn morgen zusammen,
war gestern mit der Dicken zum TÜV (bzw. Dekra) und hab jetzt ne gelbe Plakette, obwohl ich weder Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler noch Heckschwert besitze... Wurden zwar als geringe Mängel vermerkt (genauso wie Kennzeichenwinkelstellung...), hab aber ansonsten null Problemo gehabt.
Selbst der fast ganz offene Sebring fiel garnicht weiter auf...
Wollt das nur mal so erwähnen...
war gestern mit der Dicken zum TÜV (bzw. Dekra) und hab jetzt ne gelbe Plakette, obwohl ich weder Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler noch Heckschwert besitze... Wurden zwar als geringe Mängel vermerkt (genauso wie Kennzeichenwinkelstellung...), hab aber ansonsten null Problemo gehabt.
Selbst der fast ganz offene Sebring fiel garnicht weiter auf...

Wollt das nur mal so erwähnen...
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Wer bremst, kommt später an...
DR 650 R, SP 44B Bj 1992, EZ 2001
Guckst Du hier...
...oder hier...

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