Reifengröße ?

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Martl
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#16 

Beitrag von Martl »

hans_olo hat geschrieben:Das steht so auch in der von Suzuki erhältlichen Freigabe für die 100er bzw 130er Reifen.
Nur doof das man irgendwie keine 100er mehr findet.
Ich jedenfalls nicht und find das traurig.

Die Tuss anner Zulassungsstelle hat mir den Murks (ZU G:166*BEREIF.VORN U. HINTEN NUR VON EINEM HERST.ZUL. ) auch reingeschrieben, hab dagegen protestiert. Stand halt auch nie im alten Brief/Schein sowas drin, also was soll ich dann damit?!
"Aber der PC hat mir das bei ihrer Schlüsselnummer reingeschrieben blablabla"..."NEIN! Ich hab das nicht, ich will das nicht und außerdem isses hinfällig. Austragen den Mist, sofort!"
Nachdem sie zum Chef, der telefonaniert zum TÜV und der angeblich zu SUZUKI hats ne Stunde gedauert bis ich mein Recht bekam.

Wenn's einmal drinsteht hat's leider schon die Bedeutung eingehalten werden zu müssen. Denke das da kein Kop die Auugen extra zumacht.
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bikeman
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#17 

Beitrag von bikeman »

Meine SP44b hat keine Markenbindung, was also soll die Rennleitung und wo finden? Wenn die Größe stimmt und der Reifen nicht blank ist, dann war es dann auch schon bei der Kontrolle. 8)
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#18 

Beitrag von Gast »

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hcw
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#19 

Beitrag von hcw »

Na das liest sich doch schonmal besser..

Muss eh noch zum Strassenverkehrsamt, weil die nette Dame mir irgendwas falsches in die Papiere gedruckt hat. Kam vor einigen Wochen mal ein Schrieb von denen. Da werd ich gleich mal schauen, dass die Herstellerbindung rausfliegt, falls sie drin steht. (Hab den Wisch gerade nich zur Hand).

Vielen Dank für die klärenden Worte ;)


Besten Gruß
Christian
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Gast

#20 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

hab grad mal bei mir in den papieren geschaut...

"REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*" steht da... was bedeutet das jetzt ?

Vorne hab ich glaub auch nen 90/90 - 21 *** (original ist ja 54S) aber ich hab da was für höhere geschwindigkeiten, ist das egal?
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pramus
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#21 

Beitrag von pramus »

Fabi hat geschrieben:hab grad mal bei mir in den papieren geschaut...

"REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*" steht da... was bedeutet das jetzt ?

Vorne hab ich glaub auch nen 90/90 - 21 *** (original ist ja 54S) aber ich hab da was für höhere geschwindigkeiten, ist das egal?
Was bedeutet REIFENFABRIKATSBINDUNG, das bedeutet "REIFENFABRIKATSBINDUNG = Reifen+Fabrikat+Bindung :wink:

(90/90 = Verhältnis Reifenhöhe/Reifenbreite
54 = Zahl = Tragfähigkeitsindex
S = Buchstabe =Höchstzulässige Geschwindigkeit
- alle Reifenkennzeichnungen werden auf jeder Homepage von Reifenherstellern erklärt -)
Begriffe geklärt Fabi?

Gruß, Pramus
Gelöschter User

#22 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

pramus hat geschrieben: (90/90 = Verhältnis Reifenhöhe/Reifenbreite
5
Gruß, Pramus
nur um es mal genauer zu erklären:
also die erste 90 wäre die breite, also die nutzbare lauffläche, in dem Fall 90mm und die 2te 90 bedeutet, das die Höhe 90% der breite enspricht. Also 81mm...
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#23 

Beitrag von bikeman »

Reifen, die für höhere Geschw. freigegeben sind kannst du fahren, z.B. W statts S umgekehrt gibt es Probleme oder S statts R steht S drin und du fährst R kann es Probleme geben, ist auch klar. Stell dir vor die Kiste läuft 220 und du montierst einen Reifen der nur für 160 freigegeben ist. Würde ich nicht machen.
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#24 

Beitrag von jachriko »

Klar, kann bei ner DR auch super passieren, daß man 220 fährt. :shock:
Aber warum ich Niederquerschnitt-Reifen fahren muß, die bis 180 hm/h zugelassen sind, meine Kiste aber nur mit 157 km/h eingetragen ist, kann vermutlich keiner erklären. Hier würden "R"-Reifen ja auch reichen (die ich in Zollmaßen ja tatsächlich eingetragen habe).
Gruß

Jan

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Mädels kommen und gehen, die DR bleibt.
Gast

#25 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

jetzt habe ich so viel über diese ominöse Reifenfabrikatsbindung gelesen und bin doch nicht schlauer. In meinem KFZ-Schein steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Hm, was ist denn jetzt erlaubt? Woher weiß ich, was Suzuki erlaubt hat? Und gilt das überhaupt noch?
In dem Teilegutachten von Suzuki, das es hier auch zum Download gibt, steht nichts von Fabrikaten. Auf der Homepage von Suzuki, findet man im Infocenter Hinweise zur Bereifungswahl. Da steht sinngemäß drin:
Für alle neuen Modelle, ab 2007, gibt es keine Fabrikatsbindung mehr.
Und nu?
Darf ich nun auf meiner RSE hinten einen Metzler und vorne einen Pirelli fahren?
Ich bin verwirrt. Bitte sorgt doch für Klarheit.

Vielen Dank im Voraus.

Michael
Gast

#26 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

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pramus
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#27 

Beitrag von pramus »

Dazu Dodo muß ich aber etwas bemerken:

Aufhebung der Fabrikatsbindung heisst, daß nun die Reifen jeglicher Hersteller aufgezogen werden können. NICHT damit aufgehoben ist die z.T. bestehende Vorgabe dass die Reifen vorn und hinten vom gleichen Hersteller sein müßen -> so an der SE !!
Also bei der ist ein Reifen-Mix nicht durch die ABE gedeckt. Gut, vorne geht z.B. ein Sumo-Reifen von Metzeler und hinten ein Enduro 3 = gleicher Hersteller.

Und wenn schon ABE, dann hat die Suzuki wohl die vorgeschriebenen Fabrikate für neue Mopeds ab 2007 aufgehoben. Damit ist meiner bescheidenen Meinung nach keine Änderung für vorher in -D- erstmals vom KBA erteilte ABE's eingetreten. Da kann ein Hersteller bestimmt nicht von seiner Seite allein rückwirkend die Musterabnahme und Fahrzeugbestimmungen ändern. Wenn also in älteren Fahrzeugpapieren ein/mehrere Refenfabrikat/e definitiv vorgeschrieben waren, dann würde ich in jedem Fall zur Sicherheit bei der Zulassungsstelle oder TÜV/Dekra nachfragen!

Gruß, Pramus
Gast

#28 

Beitrag von Gast »

 Themenstarter

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Martl
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#29 

Beitrag von Martl »

Dodo hat geschrieben:Die SE scheint da wohl eine Ausnahme zu sein.... :roll:
Mädchen halt.... :roll:


P.S.
5€ abgeb
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