Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mir ist vor kurzem aufgefallen, dass ich meinen Führerschein nie umgeschrieben habe. Und jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt die offene DR fahren darf.
Zu den Details:
Ich besitze seit 24.01.2000 den Klasse B (Auto) Führerschein.
Am 05.10.2001 habe ich meinen Motorradführerschein gemacht.
Das heißt 2 Jahre später, seit dem 05.10.2003 dürfte ich offen fahren.
Jetzt meine Frage muss ich den Schein noch umschreiben lassen?
Ich habe gehört, dass dies seit dem EU-Führerschein nicht mehr nötig wäre und ich somit automatisch nach 2 Jahren offene Maschinen fahren darf. Kann ich mich auf die Aussage verlassen?
Vielleicht habt Ihr ja ne Ahnung wie das nun genau geregelt ist. Ich will vermeiden das mich die Grünen rausziehen und ich die Kiste stehen lassen muss.
Danke schonmal
Führerschein umschreiben lassen
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Servus!
also ich war damals auch beim ordnungsamt und wollte meinen führerschein umschreiben lassen.
die haben aber gesagt, dass das nicht notwendig sei, ich dürfe automatisch 2 Jahre nach Asstellungsdatum (steht bei mir hinten auf dem Führerschein) des "kleinen" Motorradführerscheins alle Maschinen fahren.
Nur im Ausland kann es Probleme geben, wenn die sich da nicht so mit auskennen oder nicht anerkennen.
Grüße!
Christoph
also ich war damals auch beim ordnungsamt und wollte meinen führerschein umschreiben lassen.
die haben aber gesagt, dass das nicht notwendig sei, ich dürfe automatisch 2 Jahre nach Asstellungsdatum (steht bei mir hinten auf dem Führerschein) des "kleinen" Motorradführerscheins alle Maschinen fahren.
Nur im Ausland kann es Probleme geben, wenn die sich da nicht so mit auskennen oder nicht anerkennen.
Grüße!
Christoph
DR 650 SE , Bj. ´96
Hab meinen seit 97 noch nicht umschreiben lassen.
Bisher hat noch kein Hahn danach gekräht, und selbst wenn im FZG steht auch drin,
dass zwar der Gasschieberanschlag entfernt wurde, aber an den KW's hat nie einer was geändert.
Evtl fahr ich ja immernoch gedrosselt...denke aber nicht.
Bisher hat jeder ob A'zogner, Naggader, Zöllner oder sonstige Staatswächter auf die Frage:"Wieviel PS hat die denn?"
von mir gehört:"Steht im FZG und der is in ihrer Hand...".
Ich lasses wie is
Bisher hat noch kein Hahn danach gekräht, und selbst wenn im FZG steht auch drin,
dass zwar der Gasschieberanschlag entfernt wurde, aber an den KW's hat nie einer was geändert.
Evtl fahr ich ja immernoch gedrosselt...denke aber nicht.
Bisher hat jeder ob A'zogner, Naggader, Zöllner oder sonstige Staatswächter auf die Frage:"Wieviel PS hat die denn?"
von mir gehört:"Steht im FZG und der is in ihrer Hand...".
Ich lasses wie is

"Es gibt scho gnuag di ma soang wos i tua soi, da datst ma du groat obgehn"
It's not the fall that kills, it's the sudden stop at the end
DR 650 R [SP44B] Bj 93
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- Kennt sich schon aus
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@RockaRalle
Ich nehme mal an, du hast den EU Scheckkartenführerschein.
Für den Normalfall: Da müssen auf der Rückseite im Feld für A zwei Daten drin stehen. Beim kleineren Krad müsste es das Ausstellungsdatum sein, beim größeren zwei Jahre später. Es muss auf jeden Fall ersichtlich sein, ab wann du offen fahren darfst, falls dies nicht der Fall ist, kann dir angeblich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zur Last gelegt werden.
Das wurde mir so von der Führerscheinstelle bei uns gesagt.
Mein Schein wurde nämlich eingezogen und ich durfte einige Zeit später einen neuen beantragen. Beim ersten neu ausgestelltem war hinten kein Datum drin, sondern nur *) - oder so ähnlich - bei allem was ich fahren darf. Als ich dann nachgefragt habe, wann ich denn Motorrad offen fahren darf, wurde mir dringend geraten erneut einen Führerschein zu beantragen, in welchem dann hinten ein Datum drin steht, damit ich vor ob genannten evtl. Folgen verschont bleibe. Bei Klasse B wäre das egal gewesen, da steht jetzt aber auch wieder ein Datum drin.
Gruß
Kevin
Ich nehme mal an, du hast den EU Scheckkartenführerschein.
Für den Normalfall: Da müssen auf der Rückseite im Feld für A zwei Daten drin stehen. Beim kleineren Krad müsste es das Ausstellungsdatum sein, beim größeren zwei Jahre später. Es muss auf jeden Fall ersichtlich sein, ab wann du offen fahren darfst, falls dies nicht der Fall ist, kann dir angeblich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zur Last gelegt werden.
Das wurde mir so von der Führerscheinstelle bei uns gesagt.
Mein Schein wurde nämlich eingezogen und ich durfte einige Zeit später einen neuen beantragen. Beim ersten neu ausgestelltem war hinten kein Datum drin, sondern nur *) - oder so ähnlich - bei allem was ich fahren darf. Als ich dann nachgefragt habe, wann ich denn Motorrad offen fahren darf, wurde mir dringend geraten erneut einen Führerschein zu beantragen, in welchem dann hinten ein Datum drin steht, damit ich vor ob genannten evtl. Folgen verschont bleibe. Bei Klasse B wäre das egal gewesen, da steht jetzt aber auch wieder ein Datum drin.
Gruß
Kevin
DR 650 SP44B EZ ´93
Husqvarna TE 250 ´04
Husqvarna TE 250 ´04