Gewärhrleistung nach Zylinderschaden?
Ich würde versuchen mit dem händler einen diel zu machen.
du übernimmst die kosten der ersatzteile(kopf in der bucht,dichtsatz neu beim händler)
und der händler die kosten des einbauens.
der kan seinen lehrlig dranstellen der lernt noch was dabei,den händler kostet es so gut wie nichts und alle sind zufrieden.
wenn du glück hast kommst du so mit nem blauen auge davon.aber du wirst nicht drumherum kommen dem händler einen besuch abzustatten.
und wer hat den kopf demontiert?der verkaufs händler oder ein andere?oder du selbst?
du übernimmst die kosten der ersatzteile(kopf in der bucht,dichtsatz neu beim händler)
und der händler die kosten des einbauens.
der kan seinen lehrlig dranstellen der lernt noch was dabei,den händler kostet es so gut wie nichts und alle sind zufrieden.
wenn du glück hast kommst du so mit nem blauen auge davon.aber du wirst nicht drumherum kommen dem händler einen besuch abzustatten.
und wer hat den kopf demontiert?der verkaufs händler oder ein andere?oder du selbst?
DR driver do it better!
Moin dternes,
falls du es nicht geregelt bekommst und auch keinen Gebrauchtkopf kriegst,
kannst du mir den vorhandenen zur Bearbeitung bringen/schicken.
Bis 0,5mm Verzug würde ich noch planmachen, falls nicht vorher schon
jemand nachgesetzt hat. Hak da erst nach!
Das M6 Gewinde mache ich dann mit neu.
Kostet dich 100 Eu plus 2x Fahrerei/Versand. Dauert ne Woche.
Danach solltest du Super fahren.
Nockenwelle hab ich nicht, weiterhin brauchst du noch eine ZK Dichtung.
Die kann ich dir für 20 eu geben.
Wuppertal - Morsbach sind ca - 100 km...
falls du es nicht geregelt bekommst und auch keinen Gebrauchtkopf kriegst,
kannst du mir den vorhandenen zur Bearbeitung bringen/schicken.
Bis 0,5mm Verzug würde ich noch planmachen, falls nicht vorher schon
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Das M6 Gewinde mache ich dann mit neu.
Kostet dich 100 Eu plus 2x Fahrerei/Versand. Dauert ne Woche.
Danach solltest du Super fahren.
Nockenwelle hab ich nicht, weiterhin brauchst du noch eine ZK Dichtung.
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Gruß Ulf, wieder Ritter Wendehals von Zehnprozent
Beta 4.0 = DR auf italienisch
W800 Eisenhaufen
Irgendwas geht immer
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§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Verschleißteil?
Entscheidend und daher zu prüfen wäre aber, ob dieser Defekt für ein Kfz dieses Alters und dieser Laufleistung normal ist, sodaß man berechtigterweise von - nicht abgedecktem - Verschleiß sprechen kann, oder ob es ein Schaden ''außer der Reihe'' ist, der unter die Gewährleistungspflichten des VK fällt.
Also ist es nun doch das Jahr gewährleitung oder nicht, da der zylinderkopf kurz vor meinem kauf erneuert wurde...
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Verschleißteil?
Entscheidend und daher zu prüfen wäre aber, ob dieser Defekt für ein Kfz dieses Alters und dieser Laufleistung normal ist, sodaß man berechtigterweise von - nicht abgedecktem - Verschleiß sprechen kann, oder ob es ein Schaden ''außer der Reihe'' ist, der unter die Gewährleistungspflichten des VK fällt.
Also ist es nun doch das Jahr gewährleitung oder nicht, da der zylinderkopf kurz vor meinem kauf erneuert wurde...
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Nun klär uns doch bitte erstmal auf, was der Händler, bei dem Du das
Moped gekauft hast, zu dem Tehma sagt
Oder hast den noch garnicht gefragt
Irgendwie kann man das aus Deinen Texten nicht rauslesen...
Moped gekauft hast, zu dem Tehma sagt

Oder hast den noch garnicht gefragt

Irgendwie kann man das aus Deinen Texten nicht rauslesen...
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Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
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Klär mich bitte mal auf was Du damit meinstdternes hat geschrieben:dernimmt sich nichts davon ab

Geht er garnicht auf Deine Anfrage ein oder wie meist Du das?
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Ich denke mal hiermit hast Du Deine Frage schon selbst beantwortet.dternes hat geschrieben:§ 434
Sachmangel
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Gefahrübergang ist der Moment wo Du das Moped bezahlt hast.
Wenn zu der Zeit nix geleckt hat lagen keine Sachmängel vor...
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