Werkstatthandbuch

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Momsk
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Werkstatthandbuch

#1 

Beitrag von Momsk »

 Themenstarter

moin
ich such ganz dringend ein werkstatthandbuch im pdf format muss noch einiges an meiner sp43b reparieren will anfang april nach marokko wäre euch sehr dankbar!!!!
Gelöschter User

#2 

Beitrag von Gelöschter User »

@Momsk:
ich glaube nicht, dass du das hier bekommen wirst ...
ist nicht wirklich legal. ...

gruss
jj
Momsk
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#3 

Beitrag von Momsk »

 Themenstarter

:( ich danke dir aber vieleicht weiss jemand wo man das richtige werkstattbuch kaufen kann????
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Dennis
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#4 

Beitrag von Dennis »

Es gibt bestimmt noch eins beim Suzuki Händler... Frag da mal.

Was sollen überhaupt 2 Themen zu einer Frage? In Zunkunft reicht auch eins bzw. in diesem Fall auch die Suche!

Gruß
Dennis
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Mathias
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#5 

Beitrag von Mathias »

Momsk hat geschrieben::( ich danke dir aber vieleicht weiss jemand wo man das richtige werkstattbuch kaufen kann????

z.B.
http://cgi.ebay.de/Werkstatthandbuch-Su ... 2a04ad8393
1983-heute

Ex-Moped´s: DKW-25, DR 600S, DR 600 Dakar, GSX 1100 GS110X , GSX-R 1100, usw......., Vespa Cosa 200, DR650RS SP42B R.I.P :-(,R1200GS

aktuelle Moped´s: DR650RS SP42B , DR650 SP44B , CRF1000L Adv. Sports :mrgreen: , DR 350 DK41A

http://www.enduro-wandern.de
systemer
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#6 

Beitrag von systemer »

Schön, dass sich zu jeder Frage bezüglich eines Werkstatthandbuches entweder der Hinweis kommt - nutze die Suche - oder - dieses ist illegal (Dank an alle Moralapostel). Deshalb funktioniert die Suche auch nicht, weil natürlich alles gelöscht ist an diesbezüglichen links.
Was aber immer funktioniert: übersetze Werkstatthandbuch ins englische (+Modell), nutze Google und du wirst sofort fündig...
Google speichert glücklicherweise alles, was jemals im Netz war. Man findet dort Dinge, die andernorts schon längst wieder entfernt wurden :twisted:
Das ist richtig illegal und interessiert keine Sau...
Gelöschter User

#7 

Beitrag von Gelöschter User »

@systemer
ach ... moralapostel ist doch ein nettes wort.
boeseres wort ist "urheberrecht" oder "copyright".
aber bitte ... wenn es jemand bewusst drauf anlegt, sich strafbar zu machen, weil er entweder zu bloed oder zu geizig ist, weniger als 25 euro auszugeben ...
achja: und das grosse weite web ist nicht ganz so liberal und frei wie oft angenommen. und es gab schon genug foren, die wegen so einem mist zumachen durften.

gruss
jj
systemer
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#8 

Beitrag von systemer »

Die Moralapostel melden sich aber immer mit Vorliebe, wenn sie sonst nicht helfen können. Man hat dann wenigstens wieder einen Beitrag generiert. Sie gut aus in der persönlichen Statistik.

Ein Werkstatthandbuch für weniger als 25 Euro - legal?
Dann mal her mit der Quelle!!

Es ist aber immer noch nicht illegal einen Link zu setzen, auf eine Quelle, die womöglich einen Link enthält, der auf eine vermeintlich illegale Quelle verweisen kann - wer nicht direkt auf eine Solche Quelle verlinkt macht sich immer noch nicht strafbar. Alles andere zählt zu den nicht ausrottbaren Märchen des Internets.
Sonst wäre schon jeder Hinweis auf Google strafbar!!
Hacky
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#9 

Beitrag von Hacky »

Hmm,

noch garnicht ganz drin im Forum, und schon rummotzen.

Das nenne ich einen gelungenen Einstieg :!:
DR 650 RSE Bj. 96 82000km, Alltagsmopped
DR 650 RSE Bj. 91 55000km, Urlaubsmopped derzeit in NAM
DR 600 R Bj. 90 38000km, is wech
CX 500 E Bj. 83 32000km, Güllepumpe
CBR 900RR Bj. 95 37000, Rennsemmel

Erst anhalten, dann absteigen. Reihenfolge beachten!
systemer
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#10 

Beitrag von systemer »

Gemäß Suzuki Europe gibt es für Endkunden niemals die Möglichkeit legal an ein Werkstatthandbuch heranzukommen. Auch wenn Dir ein Händler eins verkauft - es ist ausdrücklich untersagt.
Daher ist ein Verkauf an Endkunden seitens der SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH nicht vorgesehen.
Gemotze sieht anders aus.
Können wir in der Plauderecke fortsetzen.
ICH habe wenigstens versucht weiterzuhelfen....
...im Gegensatz zu einem weiteren Beitrag, der nichts mit dem Thread zu tun hat. Wer sich gerne weiter über mich aufregen möchte - können wir dort fortsetzen. Hier sollten Fakten zählen :!:
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ELVIS
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#11 

Beitrag von ELVIS »

Schön, daß Du augenscheinlich zu unterscheiden befähigt bist : " Nicht vorgesehen" bedeutet nichts anderes, als daß Du es nicht, wie jedes andere Ersatzteil auch, per se über Deinen Händler bestellen kannst. Geht aber durchaus, wenn Dein Händler mitspielt. So habe ich es gemacht.

Für alle, die im Netz nichts finden : Ihr seid zu faul zum suchen :-)

Trotzdem ein Tip : Bike chat forums. uk

Auch eine wahnsinnig spannende Seite : http://forum.motorcycle-usa.com/default ... 8&m=218194

"ron ayers", auch gut.

Oder, oder, oder.

Wem das nicht nutzt : Volkshochschule :-)
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#12 

Beitrag von Gelöschter User »

@Elvis:
das schöne am internet ist, man findet alles.
man darf sich nur nicht blöd anstellen und sollte Englisch können ... dann wird dir geholfen. blöderweise kann auch viel nachvollzogen werden. :-/
ich werd krämpfig wenn es um illegale kopien geht, die in foren angefragt werden. kapieren die jungs nicht, dass sie sich so schon eine freiheitsstrafe einhandeln können?

ok. sollte mir eigentlich schnurps sein. ...

gruss
jj
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ELVIS
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#13 

Beitrag von ELVIS »

Wir wollten das Netz und wir haben es bekommen - Internet und Urheberrechte...spannend.
Ich besitze weder gebrannte Filme, noch CDs - bei erweiterten Betriebsanleitungen und in Anbetracht der Tatsache, das es bei Suzuki mit dem Support nicht allzu weit her ist, kann ich den einen oder anderen Hinweis meinerseits, zumindest vor mir selbst, gerade noch rechtfertigen :-)
Ich hoffe, daß Du mir jetzt glaubwürdig darlegen kannst, daß du nie etwas kopiert hast, nie nem Kumpel ne CD geliehen hast, oder eine (gute,alte) Kassetten_kopie für jemanden gezogen hast :-)
Und nein, daß ist nicht überspitzt :-)
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#14 

Beitrag von systemer »

Elvis hat doch perfekt gezeigt, wie man einem Wink mit einem Zaunpfahl gibt.

Bei der Weitergabe eines Werkstatthandbuches durch eine Werkstatt des Vertrauens liegt Elvis nur fast richtig. Es bleibt illegal. Allein schon das Produkthaftungsgesetz verhindert, dass ein solches an nicht Meister (-Betriebe) weiterverkauft werden darf. (er macht es natürlich dennoch - klar - er verdient daran auch seine 20 Euro!)
Dein Heizungshersteller wird Dir auch kein Reparaturanleitung für Deine Gastherme geben (was auch sehr beruhigend ist!).

Abgesehen davon handeln viele der Themen hier von strafbaren Handlungen - Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug, fahren ohne Betriebserlaubnis, erhebliche Lärmbelästigung uvm.
Aber alles Dinge, mit denen wir uns hier großteils - und gerne - beschäftigen.
Ich hatte deswegen schon mehrfach vor Gericht zu erscheinen (teures Hobby). Wegen eines falsch gesetzten Links aber noch nicht...
Werfe nicht mit Steinen, wenn Du im Glashaus sitzt.
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#15 

Beitrag von XGuidoX »

Allein schon das Produkthaftungsgesetz verhindert, dass ein solches an nicht Meister (-Betriebe) weiterverkauft werden darf.

Das ist absoluter Quatsch! Laut GVO die jeder Händler nach EU Recht unterschrieben bzw. zugestimmt hat,ist er verpflichtet Werkzeug und Lektüre an nicht Endverbraucher kostenlos zu verleihen.Das heisst das man einen Bekannten der eine Werkstatt hat zum Händler schicken kann um sich WHB und Werkzeug zu leihen.Sollte siich dann doch mal ein Händler querstellen,einfach mal an die GVO erinnern!
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