Ich habe da eine Verständnisproblem, was das hintere Schutzblech angeht. Auf der Seite vom Fighters-Magazin gibt es eine TÜV-Ecke, in der folgendes zum Thema Schutzblech steht:
Wenn ich mir nun mein Motorrad anschaue,Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse reichen das hintere Ende darf nicht höher als 150 mm über der Horizontalen durch die Radachse liegen.(Bei Motorrädern mit Vollverkleidung werden bereits Abweichungen toleriert)
Am Hinterrad muss die Abdeckung nach vorn wie nach hinten mindestens 150 mm über die Horizontale durch die Radachse reichen.
Die angegebenen Maße gelten bei Abgebockten und unbelastetem Fahrzeug. Es sind Mindestmaße.
Die Abdeckungen müssen nicht unbedingt der breite der reifen entsprechen sondern nur so breit sein um die Lauffläche des Reifens auf der Fahrbahn abzudecken. Es ist auch unerheblich aus welchem Material die Abdeckung besteht. Aber: Bei Kunsthoffteilen muss ein Nachweis über Splitterverhalten vorliegen. Es muss lediglich darauf geachtet werden die Abdeckungen den reifen wie erforderlich abdecken.
An neueren Motorrädern (ab BJ 1998) findet man oft Radbadeckungen die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt daran dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.
Dies gilt aber nur für die ab dem genannten Baujahr. Die älteren Motorräder müssen weiterhin die in den vorhergehenden Absätzen genannten Anforderungen erfüllen.

was leider zur Zeit nur auf Bildern geht, da es zum lackieren auseinander gebaut ist, so wundert mich das ein bißchen.
In dem oben genannten Text steht, dass das Schutzblech höchstens 15 cm über einer Horizontalen durch die hintere Radachse enden darf. Wenn man nun den angegebenen Abstand bei meiner Maschine, welcher noch original ist, mit z.B. der Bodenfreihet vergleicht, welche 26 cm beträgt, so sieht mir das aber nach mehr als 15 cm aus.
Die Frage ist nun, warum das so ist? Ist doch alles original und trotzdem nicht nach der Vorschrift. Und bis wohin kann ich jetzt das Schutzblech kürzen oder müßte ich es nicht sogar verlängern?
Würde mich über eine Erklärung sehr freuen.
P.S.: Wurde sicherlich schon mal alles hier im Forum besprochen, habe aber leider nichts gefunden. Mit dem TÜV werde ich auch noch reden, wird aber erst gehen, wenn die Maschine wieder zusammengebaut ist.