ich würde gerne wissen ob irgendwas dagegen spricht die vorderen Blinker am Kotflügel anzubringen.
Der Abstand muss nach EG 240mm und nach StVZO 340 mm betragen, bricht EU recht Nationalrecht oder gilt nur das Zulassungsdatum ?
Ich würde ca. 280mm Abstand erreichen, hat jemand Erfahrung ob das überprüft wird ?
Spricht sonst was gegen diese Position ?
lg





