Punkte sparen mit Hilfe der StVO
Punkte sparen mit Hilfe der StVO
Der juristische Tipp
Ausgabe Oktober 2006
Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?
Seit die neue "Dränglervorschrift" in Kraft ist (Drängeln: 250 EURO, 4
Punkte und 3 Monate Fahrverbot) sollte man lieber gleich RECHTS
überholen:
Rechtsüberholen: 50 EURO und 3 Punkte (200 EURO und 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der
rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen befahren zum
Zweck des schnelleren Vorankommens: 50 EURO und 2 Punkte.
Vorteile:
Man hat niemanden bedrängt, sich nicht aufgeregt, ist schneller an der
Hupe auf der linken Spur vorbeigezogen und hat dabei noch 200 EURO und
2 Punkte gespart.
Aber halt, es geht noch billiger und effektiver:
Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und
genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten
Verkehrsverhältnissen. Die Verwendung solcher kleiner Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ! Bußgeldverordnung zu § 38
StVO "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder
gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet": Regelsatz 20 EURO. Also,
230 EURO gespart und KEINE Punkte!
Es lebe die StVO!
Selbstverständlich distanziere ich mich von dem Artikel,
und ermuntere niemand und in keinster Weise die Nachahmung in irgendeiner Art und Weise
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Gruss HB
Ausgabe Oktober 2006
Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?
Seit die neue "Dränglervorschrift" in Kraft ist (Drängeln: 250 EURO, 4
Punkte und 3 Monate Fahrverbot) sollte man lieber gleich RECHTS
überholen:
Rechtsüberholen: 50 EURO und 3 Punkte (200 EURO und 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der
rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen befahren zum
Zweck des schnelleren Vorankommens: 50 EURO und 2 Punkte.
Vorteile:
Man hat niemanden bedrängt, sich nicht aufgeregt, ist schneller an der
Hupe auf der linken Spur vorbeigezogen und hat dabei noch 200 EURO und
2 Punkte gespart.
Aber halt, es geht noch billiger und effektiver:
Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und
genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten
Verkehrsverhältnissen. Die Verwendung solcher kleiner Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ! Bußgeldverordnung zu § 38
StVO "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder
gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet": Regelsatz 20 EURO. Also,
230 EURO gespart und KEINE Punkte!
Es lebe die StVO!
Selbstverständlich distanziere ich mich von dem Artikel,
und ermuntere niemand und in keinster Weise die Nachahmung in irgendeiner Art und Weise
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Gruss HB
XB9SX: : mal wieder keine DR SE ,aber ein Quad
Heiner der öfters hier ist als man denkt!
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Re: Punkte sparen mit Hilfe der StVO
Hi Dodo!
Sach ich doch immer (Schröder)
Bananen-Republik-Deutschland
Und das meine ich ernst!
Gruß+Kuß!
Sach ich doch immer (Schröder)
Bananen-Republik-Deutschland
Und das meine ich ernst!
Gruß+Kuß!
Hochachtungsvoll!
KF
(Vor Diktat verreist.)
KF
(Vor Diktat verreist.)
Re: Punkte sparen mit Hilfe der StVO
Hab mich halb Totgelacht.
Schau gerade, wo ich ein Martinshorn herbekomme
MfG masta
Schau gerade, wo ich ein Martinshorn herbekomme

MfG masta
Re: Punkte sparen mit Hilfe der StVO
Moin,
da ich zu den Wochenendpendlern gehöre, kenne ich dieses Problem zu gut.
Die Bußgelder für ein Blaulicht und Martinshorn kann man noch reduzieren, indem man einen blauen Plastikeimer (verkehrt herum) aufs Dach befestigt und auf das grün-weiß lackierte Fahrzeug den Schriftzug "POLIFAC" aufbringt.
In diesem Sinne, immer entspannt bleiben.
Michi
da ich zu den Wochenendpendlern gehöre, kenne ich dieses Problem zu gut.
Die Bußgelder für ein Blaulicht und Martinshorn kann man noch reduzieren, indem man einen blauen Plastikeimer (verkehrt herum) aufs Dach befestigt und auf das grün-weiß lackierte Fahrzeug den Schriftzug "POLIFAC" aufbringt.

In diesem Sinne, immer entspannt bleiben.
Michi
Re: Punkte sparen mit Hilfe der StVO
@Baumschubser
Salue Günter,
das mit dem blöd hab ich nicht verstanden?
gruss HB.
Ps :wenn in der Mitte der Kolonne gefahren wird ( macht ja keiner),überholst du rechts oder links? ?
Salue Günter,
das mit dem blöd hab ich nicht verstanden?
gruss HB.

Ps :wenn in der Mitte der Kolonne gefahren wird ( macht ja keiner),überholst du rechts oder links? ?
XB9SX: : mal wieder keine DR SE ,aber ein Quad
Heiner der öfters hier ist als man denkt!
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Re: Punkte sparen mit Hilfe der StVO
Alles klar hier gehts ja nur um ein Spässle, kein Grund meine Beiträgebilanz hochzutreiben,nur eins noch.
das PS bezog sich auf 2 Fahrspuren in der Mitte der Mittelstreifen,
Stau`s u.s.w., ein kleiner Unterschied für mich,ein großer Unterschied für die Menschheit.
Die Lichthupe grenzt für mich immer am Abgrund zur Nötigung,das wäre m i r jetzt suspekt.
gruss HB :

das PS bezog sich auf 2 Fahrspuren in der Mitte der Mittelstreifen,
Stau`s u.s.w., ein kleiner Unterschied für mich,ein großer Unterschied für die Menschheit.
Die Lichthupe grenzt für mich immer am Abgrund zur Nötigung,das wäre m i r jetzt suspekt.
gruss HB :

XB9SX: : mal wieder keine DR SE ,aber ein Quad
Heiner der öfters hier ist als man denkt!
Heiner der öfters hier ist als man denkt!
Re: Punkte sparen mit Hilfe der StVO
Ja ihr lieben, damit wäre ich sehr vorsichtig. Es wird womöglich nicht bei den angegebenen läppischen 20 Euro bleiben, denn hier steht auch der Verdacht der Amtsanmaßung im Raum. Allein der Gesetzestext sagt:Aber halt, es geht noch billiger und effektiver:
Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und
genieße die damit verbundene freie Fahrspurwahl auch bei widrigsten
Verkehrsverhältnissen. Die Verwendung solcher kleiner Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO ! Bußgeldverordnung zu § 38
StVO "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder
gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet": Regelsatz 20 EURO. Also,
230 EURO gespart und KEINE Punkte!
§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Diese ganze Sache ist sehr windig und nicht zum nachahmen geeignet. Es sind schon viele solcher Spaßmacher auf die Nase gefallen.
Gruß Jana
DR 650 RSE (SP43B)
Legibus idcirco omnes servimus ut liberi esse possimus
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"Nordtreffen 2007"
"Treffen Nördlingen 2008"
Legibus idcirco omnes servimus ut liberi esse possimus
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"Nordtreffen 2007"
"Treffen Nördlingen 2008"
Re: Punkte sparen mit Hilfe der StVO
Hi Leute,
ist ist mir völlig unverständlich wie man auf einen Spassartikel,das ist er ja wohl,mit solchem Ernst reagieren kann,zukünftig werde ich`s wohl bleiben lassen,
nicht das ich noch ne Anzeige bekomme wegen Aufforderung zu irgendwas,irgendwie,irgendwo
Sorry der trotzdem immer gut gelaunte
HB

Ps :um Günters Wort zu benutzen:
Hier im Forum wird ja wohl keiner so Zitat:"B L Ö D" sein ,irgendwas auszuprobieren.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ist ist mir völlig unverständlich wie man auf einen Spassartikel,das ist er ja wohl,mit solchem Ernst reagieren kann,zukünftig werde ich`s wohl bleiben lassen,
nicht das ich noch ne Anzeige bekomme wegen Aufforderung zu irgendwas,irgendwie,irgendwo
Sorry der trotzdem immer gut gelaunte
HB














Ps :um Günters Wort zu benutzen:
Hier im Forum wird ja wohl keiner so Zitat:"B L Ö D" sein ,irgendwas auszuprobieren.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
XB9SX: : mal wieder keine DR SE ,aber ein Quad
Heiner der öfters hier ist als man denkt!
Heiner der öfters hier ist als man denkt!