Neue EU Führerscheinregelungen - auch für Moppädtfahrer

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-scout-
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Neue EU Führerscheinregelungen - auch für Moppädtfahrer

#1 

Beitrag von -scout- »

 Themenstarter

Neue EU-Führerschein-Regeln
Die EU-Führerscheinrichtlinie ist nun vom EU-Parlament abgesegnet worden. Ab 2013 werden demnach europaweit nur noch die sogenannten EU-Führerscheine ausgegeben. Die neuen Papiere müssen alle 15 Jahre verlängert und mit einem aktuellen Foto versehen werden. Ältere Führerscheine bleiben jedoch bis 2033 gültig.

Dem Führerscheintourismus soll mit dem Aufbau eines internationalen Informationssystems ein Riegel vorgeschoben werden; Verkehrssünder können sich dann bei Verlust der deutschen Fahrerlaubnis keinen Ersatz mehr im benachbarten Ausland verschaffen.

Pkw-Anhänger über 750 Kilogramm sollen künftig auch mit einem Führerschein der Klasse B mitgeführt werden dürfen, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 4 250 Kilogramm nicht übersteigt. Ein Führerschein der Klasse BE ist dann nicht mehr nötig. Für Wohnmobile soll die Gewichtsgrenze bei 3 500 Kilogramm bleiben.

Motorradfahrer sind auch vom Ausbau des Stufenführerscheins betroffen: Statt zwei nach Alter oder Erfahrung gestaffelte Klassen soll es künftig drei geben. Bei der genauen Regelung der Stufen erhalten die Mitgliedsstaaten jedoch Spielraum. Zudem soll die einheitliche Führerscheinklasse "AM" für Mopedfahrer europaweit eingeführt werden, die die unterschiedlichen nationalen Regelungen ersetzt. Das Mindestalter darf von den Mitgliedern bestimmt werden, soll jedoch zwischen 14 und 18 Jahren liegen. In Deutschland gilt zurzeit die Altersgrenze von 16 Jahren. Die Richtlinie tritt im Januar 2007 in Kraft. Dann müssen die Mitgliedsstaaten die einzelnen Punkte der Vereinbarung in nationale Gesetze umsetzen

. . . wollt Ich Euch weitergeben. :shock:
Gruß aus der Eifel

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#2 

Beitrag von endurosepp »

Pkw-Anhänger über 750 Kilogramm sollen künftig auch mit einem Führerschein der Klasse B mitgeführt werden dürfen, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 4 250 Kilogramm nicht übersteigt. Ein Führerschein der Klasse BE ist dann nicht mehr nötig. Für Wohnmobile soll die Gewichtsgrenze bei 3 500 Kilogramm bleiben.
Gilt das dann auch für die Führerscheine die jetzt schon bestehen???
Ich hab nämlich nur Klasse B und find des mit dem Hänger nur Abzocke!!! :evil:
Wär echt super wenn das mit dem alten Kärtle dann auch gehen würde!

MfG Sebastian
Thorchen
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#3 

Beitrag von Thorchen »

Hallo,

auf GMX stand zusätzlich zu dem bereits erwähnten das A1 Führerscheine dann nur noch bis 80 kmh gültig sind, entgegen der einwände das ein A1 Motorrad das 100-120 fährt wesentlich besser im verkehr mitschwimmt.

Außerdem soll die Klasse A (beschränkt) auf bis zu 50? Ps erhöht werden.

Gruss,
Thore
Gast

#4 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (14.07.2009 22:24)
Magguz
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#5 

Beitrag von Magguz »

Die abgswerte der, per Zündfunkenaussetzter auf 80 km/h, gedrosselten 125er sollen auch verdammt schlecht sein! Somit ein Grund mehr offen fahren zu dürfen. Man macht ja auch die Fahrstunden und die Prüfung und auf ner offenen...
Thorchen
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#6 

Beitrag von Thorchen »

@ Magguz

Nee A1 machst du auf einer 80 kmh gedrosselten Maschine. Weil die meines Wissens nach bis 18 Jahr nur 80 kmh fahren darf. Danach ist die Geschwindigkeit egal, begrenzt wird lediglich die Ps Zahl!

Hatte meine erste A (Beschränkt) Fahrstunde auch auf einer A1 ... das ist schon ganz schön nervig da diese exakt auf 80 kmh gedrosselt war! Der Lkw drängelt schön und vorn scheren die PKWs einen Meter vor einem wieder ein!

Gruss,
Thore
Thorchen
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#7 

Beitrag von Thorchen »

Huhu!

Hier noch mal das geltende Recht A1:

Klasse A1
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

Keine Befristung der Besitzdauer

Und hier der GMX Bericht!
Das mit dem Motorrad steht unten!

Berlin/Bonn (dpa/gms) - Den Führerschein machen und damit bis ans Ende des Lebens fahren dürfen - das gilt in Zukunft nicht mehr. Denn mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie kommt Bewegung ins Thema Fahrerlaubnis.


© dpaEine Neuerung wird sein, dass der Führerschein als Dokument in regelmäßigen Abständen gegen ein neues Exemplar getauscht werden muss. Auch Motorradfahrer und Eigner von Caravans und größeren Anhängern haben sich auf neue Vorschriften einzustellen.

Zwar haben die EU-Staaten für die Umsetzung in nationales Recht bis 2013 Zeit. Doch mit dem in Kraft treten der Richtlinie am 19. Januar 2007 wurde bereits eine Rechtslücke geschlossen: "Im Rahmen des Führerscheintourismus haben einige Autofahrer im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben, weil ihnen die deutsche Erlaubnis entzogen worden war", erläutert Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Die ausländischen Führerscheine ermöglichten das Fahren auch in Deutschland.

"Seit dem 19. Januar ist es nun nicht mehr so, dass ein solcher Führerschein in Deutschland zum Fahren berechtigt, wenn hier schon ein Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wurde", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe in München. Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, darf nicht mehr fahren, wenn ihr Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar liegt.

"Spätestens ab dem Jahr 2013 wird der Führerschein als solcher auf zehn Jahre befristet", sagt Peter Glowalla von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BFV) in Berlin. "Es wird ein Austausch des Führerscheins vorgenommen", erklärt Markus Schäpe. Ein Grund ist, dass der Führerschein mit einem aktuellen Foto versehen wird. Die geplante europäische Vereinheitlichung macht laut Sven Rademacher durchaus Sinn: "Es sind europaweit derzeit rund 110 unterschiedliche Führerscheindokumente im Umlauf." Sechs sind es in Deutschland.

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem kommenden Recht sind Gesundheitsprüfungen. "Es bleibt den Staaten unbenommen, den Austausch der Dokumente mit einer Gesundheitsprüfung zu kombinieren", erläutert Peter Glowalla. Bisher heißt es allerdings, dass für Deutschland auch künftig keine derartigen Prüfungen vorgesehen sind.

Auf einen Test oder eine Prüfung sollten sich Fahrer einstellen, die mit größeren Anhängern oder Caravans im Schlepp unterwegs sind. Grundsätzlich wird hier die bisher nur schwer zu durchschauende Regelung im Hinblick auf die Gewichte von Fahrzeug und Anhänger entschlackt. Im Endeffekt ändert sich im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis der Klasse B bei Gespannen bis zu 3500 Kilogramm nichts. Neues gibt es dagegen im Gewichtsbereich 3500 bis 4250 Kilogramm. "Hier werden die Fahrer eine Schulung oder eine Fahrprüfung ablegen müssen", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe.

Auch für Motorradfahrer wird sich einiges ändern. Zum Beispiel darf künftig bereits mit dem Führerschein Klasse A2 eine 35 kW/48 PS starke Maschine gefahren werden. Bisher lag die Grenze bei 25 kW/34 PS. Bei Leichtkrafträdern fällt die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer (km/h). Gerade dieser Punkt wird laut Peter Glowalla vermutlich schon in diesem oder im kommenden Jahr Realität werden. Denn nicht immer ist langsame Fahrt sicherer: Experten sind sich einig, dass ein Leichtkraftrad mit 100 oder 110 km/h Spitze besser zum "Mitschwimmen" im Verkehr geeignet ist.

Gruss,
THore
Gelöschter User

#8 

Beitrag von Gelöschter User »

Thorchen hat geschrieben:@ Magguz

Nee A1 machst du auf einer 80 kmh gedrosselten Maschine. Weil die meines Wissens nach bis 18 Jahr nur 80 kmh fahren darf. Danach ist die Geschwindigkeit egal, begrenzt wird lediglich die Ps Zahl!

Hatte meine erste A (Beschränkt) Fahrstunde auch auf einer A1 ... das ist schon ganz schön nervig da diese exakt auf 80 kmh gedrosselt war! Der Lkw drängelt schön und vorn scheren die PKWs einen Meter vor einem wieder ein!

Gruss,
Thore
Uninn! du fährst auf einer die offen is, damit du später, wenn du die aufmachen darfst, schonmal mit einer offenen gefahren bist.
So hat das zumindest mein Fahrlehrer begründet :wink:
Aber Fakt is, das die Fahrschule mit ner offenen Karre erfolg. Sowohl bei A wie auch bei A1!!!
Thorchen
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#9 

Beitrag von Thorchen »

Hallo,

das allerdings halte ich jetzt für ausgemachten Schwachsinn.

Denkst du nur weil Prüfung ist entdrosseln die extra die Dr 650 meiner Fahrschule ? Oder setzen mich auf eine andere Maschine, z.b. Zx 12 damit ich auch mal das fahr was ich später vieleicht hab ? :shock:

Wenn ich nen beschränkten Lappen mache dann werde ich auch darauf geprüft. Das ist bei A1 wie bei A beschränkt das selbe.

Was meinste denn warum Fahrschulen A beschränkt sowie A unbeschränkt anbieten wenns eh alles das selbe ist. Nene die theorie ist sehr unwarscheinlich. Hat schon nen Grund warum die direkteinstiegsstunden teurer sind, nicht weil die Geld brauchen sondern weil du auf einer Maschine fährst die deutlich größer ist.

Finde jetzt leider gar nichts im Internet dadrüber in dem Zusammenhang, schade!

Gruss,
Thore
Gelöschter User

#10 

Beitrag von Gelöschter User »

evtl. solltest du mal mit deinem Fahrlehrer reden...
in der Fahrschule fährt nie gedrosselt, aßer evtl. von 130 auf 98 PS :twisted:
aber garantiert nich von 48 auf 34 PS!

also in der Fahrschule(A1) lief die MZ RT 125 an die 130 auf der Autobahn...

aber die hat der Fahrlehrer wahrscheinlich illegal entdrosselt :shock:

oder wie jetzt?
Henrik84
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#11 

Beitrag von Henrik84 »

@ thorchen,

nach deiner aussage war das einzige was beschränkt war mein fahrschullehrer und nicht mein mopped :mrgreen:

mal spaß bei seite... fahrschule haste immer auf ner ungedrosselten... eben du sollst ja das fahren lernen und unter aufsicht hast du halt die möglichlkeit die ersten erfahrungen auf einem richtigen mopped zu sammeln. wenn du nun ohne aufsicht fahren darfst, wurde halt festgelegt, das du erstmal bei einer gedrosselten bleibst, gerade weil die aufsicht fehlt, um das risiko zu minimieren. klingt doch logisch. nach ablauf der frist, sollteste geistig als auch vom alter her reif genug sein, das du offen fahren darfst :wink:
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nu isse weg die dicke.... und der leo folgte...
hcw
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#12 

Beitrag von hcw »

Nur gut, dass ich mich mit dieser Sch**** nich mehr rumplagen muss... :D


jaja... bin ein alter Sack ;)


Besten Gruß
Christian
... gone fishing ...
Thorchen
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#13 

Beitrag von Thorchen »

Hallo,

also in meiner Fahrschule sind alle Maschinen gedrosselt .. bis auf die große für A unbeschränkt,

was für mich an sich auch ganz logisch klingt denn:

Die beschränkung von 34 PS wurde ja nicht auferlegt weil ein 18 jähriger vieleicht zu schwächlich ist ne 1200er Maschine zu halten.

Kenne genug 18 Jährige die stärker sind als die meisten 25 jährigen.

Sondern weil ein 18 jähriger nicht die geistige Reife besitzt ein solches Gefährt zu führen!

Siehe 15 jährige Mofafahrer, die meisten fahren offen vieleicht sogar noch getuned, 3/4 davon warscheinlich ohne jeglichen Versicherungsschutz. Heizen fröhlich mit 90 durch die Ortschaft.

Verstehe dann auch nicht warum Fahrschulen verschiedene Motorräder haben wenn sie es sich eigentlich sparen könnten.

A(beschränkt) lass ich einfach mal auf der Bandit 1200 fahren, logisch später fährt der ja auch kein 46 Ps Moped.

A(unbeschränkt) lass ich auch einfach auf der Bandit 1200 fahren, er darf das ja später auch.

Mag ja vieleicht sein das dass so bei euch praktiziert wird, bei uns jedenfalls nicht :D

Gruss,
Thore
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Fafnir
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#14 

Beitrag von Fafnir »

Ich muss den Thore mal unterstützen. Bei mir ist das jetzt 5 Jahre her und noch nicht im Dunst des Vergessens verschwunden. Meine Fahrschule hat 3 Möffs. Eine 125er auf 80 gedrosselt für A1. Eine 500er auf 34 PS für A (beschr.) und eine 1200er für A (unbeschr.).
____________
Fürst Fafnir von Wagrien in Thüringer Gnaden, Statthalter König Thomas I von Thüringen in Thüringisch Kiel

DR 650R (SP 41B) - R.I.P.
XTZ 750 (3 LD) - die "neue"...

Pattensen '07
Nördlingen '08
Schönecken '10 (erfolgreicher Test einer Wasserkühlung an der DR)
Hoisdorf '11 (Wo is Hambuich?!)
Ober-Liebersbach '12 (Faan faan faan auf der Autobaan...)
Kölsch-Büllesbach '13
Clausthal-Zellerfeld '14
Uhlenköper-Ring '17 (Kurzbesuch)
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#15 

Beitrag von Thorchen »

Huhu,

wie gesagt hab ausführlich gegoogelt, anscheinend gibt es dazu keine Regelung, daher ist es wohl sinnlos drüber zu diskutieren.

Halten die Fahrschulen wohl wie die Dachdecker ...

Gruss,
Thore
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