Die EU-Führerscheinrichtlinie ist nun vom EU-Parlament abgesegnet worden. Ab 2013 werden demnach europaweit nur noch die sogenannten EU-Führerscheine ausgegeben. Die neuen Papiere müssen alle 15 Jahre verlängert und mit einem aktuellen Foto versehen werden. Ältere Führerscheine bleiben jedoch bis 2033 gültig.
Dem Führerscheintourismus soll mit dem Aufbau eines internationalen Informationssystems ein Riegel vorgeschoben werden; Verkehrssünder können sich dann bei Verlust der deutschen Fahrerlaubnis keinen Ersatz mehr im benachbarten Ausland verschaffen.
Pkw-Anhänger über 750 Kilogramm sollen künftig auch mit einem Führerschein der Klasse B mitgeführt werden dürfen, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespannes 4 250 Kilogramm nicht übersteigt. Ein Führerschein der Klasse BE ist dann nicht mehr nötig. Für Wohnmobile soll die Gewichtsgrenze bei 3 500 Kilogramm bleiben.
Motorradfahrer sind auch vom Ausbau des Stufenführerscheins betroffen: Statt zwei nach Alter oder Erfahrung gestaffelte Klassen soll es künftig drei geben. Bei der genauen Regelung der Stufen erhalten die Mitgliedsstaaten jedoch Spielraum. Zudem soll die einheitliche Führerscheinklasse "AM" für Mopedfahrer europaweit eingeführt werden, die die unterschiedlichen nationalen Regelungen ersetzt. Das Mindestalter darf von den Mitgliedern bestimmt werden, soll jedoch zwischen 14 und 18 Jahren liegen. In Deutschland gilt zurzeit die Altersgrenze von 16 Jahren. Die Richtlinie tritt im Januar 2007 in Kraft. Dann müssen die Mitgliedsstaaten die einzelnen Punkte der Vereinbarung in nationale Gesetze umsetzen
. . . wollt Ich Euch weitergeben.
