Holeshot Leistungskrümmer eintragungspflichtig?

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Holeshot Leistungskrümmer eintragungspflichtig?

#1 

Beitrag von Grenzgänger »

 Themenstarter

Ich bin in Sachen Technikumbau noch ein Neuling.
Muss jetzt wegen Rost meine Auspuffanlage austausche.
Ist ein Leistungskrümmer oder allgemein ein Krümmer eintragungspflichtig?
Ich bin am Überlegen, mir den von Holeshot (109 €)zu holen.
Oder gibt es noch jemanden, der noch andere Krümmerhersteller kennt?
Zuletzt geändert von Grenzgänger am 23 Jun 2007 07:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Gast

#2 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (14.07.2009 22:24)
boborow
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#3 

Beitrag von boborow »

Hallo,

Hab bei "automatisch ersetzt durch Wortzensur" unter diesem Link http://www.Ersetzt durch Wortzensur/onlineshop/mo ... hpfolgende Info gefunden:

automatisch ersetzt durch Wortzensur-Leistungskrümmer für DR 650 Der Leistungskrümmer bringt mehr Drehmoment aus dem unteren Drehzahlbereich und passt auch auf den Original-Schalldämpfer. Komplett aus Edelstahl, poliert. In zwei verschiedenen Varianten lieferbar, bitte Rücksprache. TÜV ist nicht erforderlich. 99,50 EUR


Hatte ich so aber vorher auch noch nie gehört und weiß nicht so recht, was ich davon halten soll...

Was aber interessant sein könnte: die haben bei den Schnäppchen einen Leistungskrümmer für ~90€ drin - überleg ich auch schon 'ne Weile dran rum ;-)

Gruß boborow
Udo
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#4 

Beitrag von Udo »

Hallo!
automatisch ersetzt durch Wortzensur kann ich bisher nur empfehlen! Und wenn die gerade ein Angebot haben, würde ich zugreifen. Bei Holeshot hatte ich schon öfter Passungsprobleme - z.B. kam der Krümmer an den Rahmen und war nur mit zwei Dichtungen am Zylinder zu fahren - Mist!
Gruß
Udo
Grenzgänger
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#5 

Beitrag von Grenzgänger »

 Themenstarter

Ich werde dann gleich mal bei automatisch ersetzt durch Wortzensur anrufen und mir den schicken lassen.
Die HP klingt ganz vielversprechend, nur leider nirgends Versandkosten zu finden. :shock:
Aber was soll man an einem offenen Rohr eintragen lassen. Ist ja nur Verbindungsstück.
SP 44 B
Udo
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#6 

Beitrag von Udo »

Guten Morgen!

Den Leistungskrümmer kannst du wohl nicht einfach so eintragen lassen, da auch keine Prüfberichte vorliegen. Es ist aber auch nicht nötig. Ich habe seit Jahren noch nie Schwierigkeiten beim TÜV oder bei einer Polizeikontrolle gehabt.
Gruß
Udo
Hacky
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#7 

Beitrag von Hacky »

Moin, eintragen lassen brauchst den wohl wirklich nicht, heut wird ja fast garnix mehr eingetragen :roll:

Aber ne ganz dumme Frage: warum heist das stück Rohr "Leistungskrümmer"???

datt ist doch nur ein wurzeliges stück Staubsaugerrohr, wo soll da Leistung drinn stecken? :evil:

fragender Gruß aus dem Norden
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#8 

Beitrag von Grenzgänger »

 Themenstarter

Durch ne größeren Durchmesser soll es wohl mehr Leistung geben.
Aber wird sich wohl in nem Bereich bewegen, der maximal 0,5 PS ist.
Die Wärmeabfuhr soll noch besser sein.
Mir gehts einfach nur darum, dass der aus Edelstahl ist :wink:
SP 44 B
Gelöschter User

#9 

Beitrag von Gelöschter User »

wenns mehr leistung bringt musst es eintragen lassen :D

sieht doch aber keine s.., oder wer hat nen anderen vergaser oder bedüsung eingetragen??? das geld kann man auch sparen (ca. 35 euro)

mfg
Rebellion
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#10 

Beitrag von Rebellion »

ALso ich hab mal irgendwo gelesen, dass (wie sag ich das jetz am besten?) Abgasführung, sprich der krümmer in unsrer tollen EU bisher noch net eintragungspflichtig is
tschpaul
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#11 

Beitrag von tschpaul »

ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das eine leistungssteigerung bis 10% nicht eintrageungspflichtig ist. :roll:
wenn ich alles habe was ich will,
brauche ich nichts mehr :-)


gruß paul
Brainstorm
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#12 

Beitrag von Brainstorm »

Moin,

klinke mich mal kurz ein...

Ein Leistungskrümmer ist deshalb ein Leistungskrummer weil er zwangsläufig auch eine höhere Leistung bringen soll. "Soll" deshalb, weil es im Verbund mit dem Originalschalldämpfer keine oder nur eine minimale Mehrleistung bringt. Was aber viel interessanter ist, ist die Tatsache, dass ein Leistungskrümmer, da er in der Regel einen größeren Querschnitt hat, die Wärmeabfuhr am Zylinder begünstigt! Dadurch erhitzt sich der Zylinderkopf nicht mehr ganz so stark und der Motor wird insgesamt weniger thermisch belastet.

Was die Eintragung angeht: Da hat man keine oder nur eine geringe Chance per Einzelabnahme. Das kostet ein heiden Geld und meistens lässt das alleine aus dem Grund schon keiner machen. Zudem sind die Teile zu 99% nicht bauartgeprüft, dass heisst keine ABE und auch sonst kein Papier was aussagt, dass man den Krümmer gefahrlos (genau darum geht es) am original Motorrad verbauen darf. Sicherlich merkt sowas nur ein sehr geschulter Polizist in der Verkehrskontrolle oder ein übereifriger Prüfer. Aber das ist auch nicht das Problem. Selbst wenn ihr gerade vom Tüv kommt und ein Mangel Euch zum Sturz bringt, steht der Tüv nicht direkt in der Haftung. Und der Spruch "aber es ist alles ok, ich komme gerade vom Tüv" hat noch nie gezogen...

Ganz anders sieht es bei einem Verkehrsunfall aus- wenn da ein sachverständiger Prüfer die gesamte Karre zerlegt und feststellt, dass ihr ein Anbauteil verbaut habt was nicht mit einer ABE abgesegnet oder Tüvkonform ist, dann fällt unter Umständen der Versicherungsschutz aus! Das ist das Hauptproblem an dieser Sache.

So, hoffe ich konnte etwas Klarheit bringen und werde als Markenfremder mit KTM 640 LC4 Supermoto in diesem Forum nicht gleich zerrissen ;-)

Gruß,
Stephan
Zuletzt geändert von Brainstorm am 24 Jun 2007 21:14, insgesamt 2-mal geändert.
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#13 

Beitrag von Rebellion »

Und die Dinger von Holeshot und ABP ham gar nix in Richtung straßenzulassung? Ich dachte immer die wären zulässig?
Gast

#14 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (14.07.2009 22:24)
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#15 

Beitrag von Grenzgänger »

 Themenstarter

Also ich hab mich mit meinen TÜVer unterhalten.
Der hat gesagt, solange keine Messeinheiten wie Lambda-Sonde oder ähnliches drin sind und auch keine Geräuschdämmung drin sein muss, ist es nur wichtig, dass die Abgase von Motor zum Endschalldämpfer geleitet werden.
Ist laut seiner Aussage nicht eintragungspflichtig, auch weil die Leistungssteigerung bei einem Originalen Endschalldämpfer nicht so groß ist.
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