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Susi aus dem Ausland

Verfasst: 09 Apr 2008 23:13
von Panchoa
Hallo liebe DR Fans

Ich brauche ein paar Infos wie mann eine Motorrad aus dem Ausland in Deiutschland anmeldet. Kenne mich hier mit den Behoerden wenig aus und wuerde mir gerne unnoetige Schritte ersparen. :roll:
Meine Susi kommt aus Frankreich (so wie ich). Sie ist also in Frankreich gemeldet und versichert. (Haette das auch gerne so belassen aber die Versicherung hat mir verklickert sie wuerden mir nach 3 Monaten kuendigen... :? ).
Korriegiert mich wenn ich falsch liege. : erst zum Tuev um herrauszu finden was alles nich ok is.
Dann zur KFZ Zulassungsstelle (Fahrzeugbrief, Ausweiss, Kaufvertrag und "unbedenklichkeits Bescheinigung" oder wie auch immer das heisst)

Bendanke mich im vorraus fuer eure Hilfe. :wink:

Have DR fun

Panchoa 8)

Verfasst: 10 Apr 2008 08:41
von Ocki
Puh, da wirst Du hier vielleicht verschiedene Antworten bekommen.
Am Besten ist, Du fragst beim TÜV nach, oder bei der Zulassungsstelle.
Die müssen Dir dann sagen, welchen Bescheid, Bericht oder sonstwas
sie für eine Registrierung brauchen.
So würde ich es wenigstens machen.

Verfasst: 10 Apr 2008 09:21
von Ulf
Moin Panchoa,

liegst richtig, als ich eine alte Maschine importierte, musste zunächst die
Unbedenklichkeitserklärung beantragt werden = sogenannte KBA-Anfrage.
Dann hab ich beim Strassenverkehrsamt einen Kfz-Brief geholt (Das Mopped
hatte nur einen polnischen) plus ungestempeltes KFZ-Kennzeichen.

Dann war ich mit dem Teil zum Tüv und dann mit Kaufvertrag, Tüvzettel,
KBA-Bestätigung, KFZ-Brief und Doppelkarte zum Strafenverkehrsamt.

Und alles wurde gut......sogar die Erstzulassung von 1955 wurde anerkannt.

Das ging mit einem Zusatz-Zettel vom Strassenverkehrsamt sogar alles auf
eigener Achse, bevor Tüv drauf war. Ich hatte keinen Hänger auf den
Gespann montiert passte.

Verfasst: 10 Apr 2008 09:29
von Hacky
Ulf hat geschrieben: als ich eine alte Maschine importierte, musste zunächst die
Unbedenklichkeitserklärung beantragt werden, sogenannte KBA-Anfrage.

Achtung!!! Die KBA-Anfrage, bzw. deren Auskunft ist nur noch 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig!!!

Also möglichst TÜV vorher machen, falls noch irgendwelche Änderungen gefordert werden, denn 4 Wochen sind schnell um!

Verfasst: 10 Apr 2008 11:53
von Luigi
hallo ,


Es könnte auch sein , daß es ein wenig einfacher ist , als angenommen.
ist schließlich ein Import aus EU-Land , und wenn das Mopped länger als 6 Monate auf dich angemeldet war / ist , und du nach D ziehst , könnte es als Umzugsgut gelten.
KBA - Anfrage macht die Zulassungstelle möglicherweise auch selbst ,
am besten einfach mal höflich nachfragen.

Wenns ne DR ist , hat sie wahrscheinlich noch kein COC , damit wärs vielleicht noch einfacher.


mfg
Luigi