Körpergröße.
FSG-GV § 4
Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus. Mangelnde Voraussetzungen können durch Behelfe und Anpassung des Fahrzeuges ausgeglichen werden. (Bedienungselemente wie Fahrtrichtungsanzeiger, Hand- und/oder Fußbetriebsbremse, Handwechselgetriebe und automatische Kupplung, nur mit Beiwagen etc.)
Bei der Lenkberechtigung der Klasse A können praktisch bestimmte Motorradarten vorgeschrieben werden: Chopperbauweise für Personen unter 155 cm oder Endurobauweise für Personen über 200 cm Körpergröße, wobei auch Höchst- bzw. Mindestsitzhöhen (gleichzeitige Bodenberührung mit beiden Füßen) in Betracht kommen.
...und, speziell für Dodo:
Wiederkehrende Begutachtung.
KFG § 57a
..dafür zu sorgen, dass das Kraftrad gereinigt, sowie mit dem Zulassungsschein vorgeführt wird.
Quelle:
http://www.weisseespitze.com/sporthotel ... ertal.html
ist immer wieder nett, auf welche Ideen einige Leute kommen...
Ciao,Marcus


