Reifeneintragung als "Alternative" ?

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Lars73
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Reifeneintragung als "Alternative" ?

#1 

Beitrag von Lars73 »

 Themenstarter

Hallo Leute,

vielleicht ist das schon mal diskutiert worden, hab aber nichts rechtes dazu gefunden:
Bin jetzt stolzer Besitzer eines zweiten Radsatzes mit Metzeler Karoo vorne 90/90-21 und hinten 130/80-17 nebst "Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 Nr.4 STVZO und Anlage XIX...".:cool:

Das Teilegutachten liest sich so, als sei mit dem hinteren Reifen eine Anbauabnahme beim TÜV / diverse nötig, weil er ja nicht der Serienbereifung 120/90 entspricht.

Soweit, so schlecht.:rolleyes:

Dann muß die Umrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden...:rolleyes: :rolleyes:

Heißt das nun, daß die Umrüstung als Alternative gilt oder muß wieder neu eingetragen werden, wenn ich den originalen Radsatz draufmache ??? Das wäre ja echt blöd ! :eek:

Weiß da jemand genau Bescheid ?

Die nette Frau vom Straßenverkehrsamt meinte erstmal, das käme auf das Gutachten an...

Gruß Lars
DR 650 SEU /SP 46B Bj.'96
Gelöschter User

Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#2 

Beitrag von Gelöschter User »

ein Fall für die gute alte Zusatzspalte unten im Fahrzeugschein :)
Lars73
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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#3 

Beitrag von Lars73 »

 Themenstarter

mhm, lesen macht schlau... :D

Im Kleindgedruckten des Fahrzeugscheins ("Zulassungsbescheinigung Teil I") steht zum Thema Reifen:

"Andere als die angegebenen Bereifungen können in Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."

Wer und wo ist jetzt die "Betriebserlaubnis" ??? :confused:
DR 650 SEU /SP 46B Bj.'96
meisterbrothers
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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#4 

Beitrag von meisterbrothers »

Servus,

ne der 130er wird zusätzlich eingetragen. Sierienbereifung bleibt nach wie vor 120/90-17.
Ist also kein Problem dann wieder zu Wechseln.
Gangsta hat's ja auch schon geschrieben, die "Zusatzspalte im Schein" ist das Stichwort!

Bis dann
Micha
DR 650 SE (Bj.97)
Gast

Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#5 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (28.05.2009 19:36)
Lars73
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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#6 

Beitrag von Lars73 »

 Themenstarter

Hallo Günter,

mit der "Freigabe" ist es eben so ne Sache...
Wenn man auf der Seite www.suzuki.de sich bis zur Übersicht der freigegebenen Reifen für die DR 650 SE vorarbeitet, gibt es ein Blatt, was von 1995 ist und "Teilegutachten nach § 19 ..." heißt. Es enthält den Hinweis, das eine Anbauabnahme erfolgen muß und eine Eintragung.
Das entspricht dem Stand des Rechts 1995.

Die Frage ist denke ich, ob die Betriebserlaubnis die Bereifung 130/90 hinten enthält oder nicht bzw. ob es eine EG-Typgenehmigung für den Reifen gibt. So verstehe ich das Kleingedruckte (s.o.) in meiner (neuen!) Zulassung.

Oder kann es sein, daß das Teilegutachten (von Suzuki eben als "Freigabe" zur Verfügung gestellt) als EG-Typgenehmigung gilt ??

Ich möchte halt keinen Ärger mit der Rennleitung und dem Straßenverkehrsamt / Bußgeldstelle. Mit denen hab ich sowieso schon ein Hühnchen zu rupfen :( (Wollen doch mal sehen ob ich es war der geblitzt wurde, obwohl ich im Krakenhaus lag :cool: )
DR 650 SEU /SP 46B Bj.'96
Gast

Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#7 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (28.05.2009 19:36)
Lars73
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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#8 

Beitrag von Lars73 »

 Themenstarter

Hallo Günter,

habe mal auf der Seite vom Kraftfahrtbundesamt gestöbert und ein Statement zur "Harmonisierung" des Zulassungskrams entdeckt.

Darin heißt es:

"Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifen­kombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombi­nationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden."

Das lese ich so:
Daß der fragliche Reifen vom Hersteller als zulässig erachtet wird, habe ich dem Webauftritt von Suzuki entnommen.
Es kann sein, daß darin noch keine "Genehmigung" liegt, falls gemeint ist, daß behördlich genehmigt werden muß.
Aber das Teilegutachten ist ein Einzelgutachten.
Damit ist der Reifen zulässig.
Ohne Anbaubegutachtung und ohne Eintragung.

Am Montag rufe ich bei dem Kraftfahrtbundesamt an und lasse es mir solange erklären, bis ich es verstanden habe. ;)

(Der Bußgeldstelle hatte ich schon bei der Anhörung die Abrechnung der Krankenversicherung über Krankenhaustagegeld geschickt, das hat die gar nicht gestört und sie haben mir einen Bußgeldbescheid geschickt. Einspruch Ehrensache.)

Gruß
DR 650 SEU /SP 46B Bj.'96
Scott0815
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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#9 

Beitrag von Scott0815 »

Hallo Lars,
habe die Prozedur auch schon hinter mir.
Bei einem Teilegutachten mußt du zum TÜF o.ä.
Die machen dann die Abnahme und du bekommst einen Schein
"Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs.3 StVZO"
Du kannst das Ganze dann "bei nächster Gelegenheit" in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen oder du mußt den Zettel immer mitführen.
Wenn du ohne Abnahme dich erwischen läßt, kann dir die Rennleitung im schlimmsten Fall das Fahrzeug stillegen!
Gruß Scott

Enduro fahren bedeutet, dass man dort liegen bleibt, wo der ADAC nicht hinkommt...
Gelöschter User

Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#10 

Beitrag von Gelöschter User »

ich hab zwar jetzt nich alles gelesen, aber geh einfach zum Tüvmann des Vertrauens, oder zu irgendeinem Tüver und frag nach, normalerweise is das kein Thema! macht im schlimmsten Fall 35€ für die Eintragung!
mfg
Gast

Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#11 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (14.07.2009 22:24)
machmach
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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#12 

Beitrag von machmach »

Hi!
Da hat DODO sicher recht.
Die Freigabe von Suzuki macht die Einzelabnahme überflüssig.
das einzigste Prob ist, daß dort die Einschränkung nach gleichen Herstellern drinnen steht. Dies sollte man wegkopieren.
Weiterhin sind bei der SE die Größen nicht untereinander mischbar, zumindest nach Freigabe nicht. Da wünsche ich viel Vergnügen beim Vorderradreifen in 100/80-21.
Was folgern wir daraus:
Alles Scheiße in der BananenRepublik Deutschland.
Außerdem mußt Du noch beachten, daß bei der Fahrwerkshöherlegung und 18" Felgen hinten das Ablesen des Nummernschildes durch kleinwüchsige und kurzsichtige Trachtenindianer sichergestellt ist.

Undegrus!
Hochachtungsvoll!
KF
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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#13 

Beitrag von Wolfgang »

Hatte ursprünglich im "alten Brief" 120er und den 130er von Suzuki eingetragen! Hab jetzt nen neuen Brief weil ich auf 18" hinten umgerüstet habe! Hab jetzt für hinten den 130er 17" und den 140er 18" im Schein eingetragen! Im neuen Brief steht überhaubt keine Reifengröße mehr drinn!
Und alles war problemlos möglich weil mir der freundliche
TÜV -Beamte alle Größen beguachtet hat!
Also auf zum TÜV und gut iss!

PS der Umbau auf 18" war absolut problemlos die einzige Einschränkung ist vorne und hinten muß ich bei verwendung von 18" den gleichen Hersteller fahren!
...niemals den Sand in den Kopf stecken!
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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#14 

Beitrag von jo »

@machmach,
dass die Reifengrößen untereinander nicht kombinierbar sind stimmt nicht:

Bild


schaust mal was unter 3 steht.


Gruß Jo
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----DR 650 Treffen 2002-2019; 2021 dabei gewesen ----

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Transalp PD06 Bj. 1994 85tkm


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Re: Reifeneintragung als "Alternative" ?

#15 

Beitrag von machmach »

Hi!
Jo, da siehstema widda, daß man den Scheißzettel bis zum Ende lesen muß, denn wenn vorne steht, daß gelb grün ist und blau rosa, heißt das noch lange nicht, daß nicht auch violett und ocker als grün und blau bzw. gelbrosa gelten können.
Jetzt ist nur noch zu klären, was als Spalte gilt und was als Zeile, auch wenn dies nur für die NP41b interessant wäre.
MFG
Hochachtungsvoll!
KF
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