Goldene Zeiten für "zu laute" Moppeds

Hier könnt Ihr alles Posten, was in kein anderes Forum passt!
MadMaxOne
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1026
Registriert: 01 Mai 2005 00:00

Goldene Zeiten für "zu laute" Moppeds

#1 

Beitrag von MadMaxOne »

 Themenstarter

Seit dem 1.3. gilt die neue FZO. Ganz konkret weiß ich nicht was der Unterschied ist. Von einem bekannten, dessen Freundin Polizistin ist, weiß ich aber, daß es nicht mehr erlaubt ist, wegen eines zu lauten Auspuff's, selbst wenn er keinen ABE hat, den Topf oder gar das Bike zu beschlagnahmen. Es kann lediglich ein Verwarngeld von bis zu 25,- Euro (keine Punkte!!!) verlangt werden.

...

Es brechen gaaaaanz schlechte Zeiten für meinen dB-Eater an. :twisted: :twisted: :twisted:
Meine alte Vergaserseite findet ihr bei den Anleitungen (Danke @Azra3l!)
MadMaxOne
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1026
Registriert: 01 Mai 2005 00:00

#2 

Beitrag von MadMaxOne »

 Themenstarter

Hier noch ein Link aus dem Gixxer Forum: Laute Endtöpfe

Nur damit ihr seht, daß ich hier keine Halbwahrheiten verzapf. :wink:
Meine alte Vergaserseite findet ihr bei den Anleitungen (Danke @Azra3l!)
Torsten3
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 18
Registriert: 03 Apr 2007 10:25
Wohnort: Berlin

#3 

Beitrag von Torsten3 »

Hallo,

das durch eine Aenderung des Auspuffs das Mopped nicht mehr zwangsweise stillgelegt werden kann wurde schon gerichtlich geklaert, es waere nur interessant zu wissen welche weiteren Widrigkeiten durch das Umweltschutzgesetz auf einen zukommen?

So ganz richtig sind die Angaben aus dem GSXR-Forum nicht, teilweise muessen auf die Messung bis zu 26 dB aufgeschlagen werden, s.a. -> http://heimat.de/home/dernico/krad/auspuff.htm

Have A Nice Day
Torsten
plankton
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 100
Registriert: 01 Nov 2006 00:00
Wohnort: Bad Zwischenahn

#4 

Beitrag von plankton »

Ich glaub, ich geh mal nach draussen und bastel n bischen... 8) :wink:
Nagut, übertreiben sollte man es wegen der neuen Regelung trotzdem besser nicht, aber wenn ich die Tröte (bzw. das letzte Ende davon...) wieder einbau, gibts gut Krawall und der Topf sieht aus wie orischinoool Sebring mit ABE...oder?
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bild



Wer bremst, kommt später an...

DR 650 R, SP 44B Bj 1992, EZ 2001

Guckst Du hier...
...oder hier...

Bild
Martl
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 3460
Registriert: 01 Aug 2004 00:00
Wohnort: Friedberg BY

#5 

Beitrag von Martl »

Ja goil,

Dann mach ich mich glei an mein nächsten Topf ran.
Bastelstunde 2 sozusagen.
"Es gibt scho gnuag di ma soang wos i tua soi, da datst ma du groat obgehn"
It's not the fall that kills, it's the sudden stop at the end

DR 650 R [SP44B] Bj 93 Bild
jamie01
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 121
Registriert: 01 Okt 2005 00:00
Kontaktdaten:

#6 

Beitrag von jamie01 »

Hi Mad,

kurze Anmerkung, das heißt StVZO nicht FZO.

Hier mal ein kurzer Auszug aus dieser:

§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

(1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

(2) (weggefallen)

(3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen

1.die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder

2.die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.

Trifft dieser Paragraph nicht zu, gibt es noch den

§ 19 StVZO

Dieser behandelt das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


Wie man sieht bleibt der Behörde immer noch eine Menge Spielraum in dessen sie sich bewegen kann. In Gegenden in denen viel mit lauten Abgasanlagen gefahren wird, ist es immer noch so, daß die Bikes bis zur Beseitung der Anlage sichergestellt/beschlagnahmt werden.

Und noch kurz zum Schluß:

Bußgeld 150 Euro und 3 Punkte bleibt. Leider....

Gruß Jana
DR 650 RSE (SP43B)
Legibus idcirco omnes servimus ut liberi esse possimus
----------------------------------------------------------
Bild
Bild
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
"Nordtreffen 2007"
"Treffen Nördlingen 2008"
Gast

#7 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (14.07.2009 22:24)
MadMaxOne
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1026
Registriert: 01 Mai 2005 00:00

#8 

Beitrag von MadMaxOne »

 Themenstarter

jamie01 hat geschrieben:Hi Mad,

kurze Anmerkung, das heißt StVZO nicht FZO.
Eben nicht mehr! :wink:

Bin grad dran, die genaue Passage einem bekannten abzuluchsen, dann gibbet dem schwarz-auf-weiß. :twisted:
Meine alte Vergaserseite findet ihr bei den Anleitungen (Danke @Azra3l!)
Martl
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 3460
Registriert: 01 Aug 2004 00:00
Wohnort: Friedberg BY

#9 

Beitrag von Martl »

Fahrer gegen Staat, wer hat recht, sehen sie demnächst hier
Live im Forum goil 8)

Bild

@MadMax
Na dann entäusch mich mal nicht.

Gruß

P.S.
Hoffe ich zerstör meine Kosenamen-Sammlung bei dir nicht weiterhin :roll:
"Es gibt scho gnuag di ma soang wos i tua soi, da datst ma du groat obgehn"
It's not the fall that kills, it's the sudden stop at the end

DR 650 R [SP44B] Bj 93 Bild
Gast

#10 

Beitrag von Gast »

also punkte gibts dann nicht mehr?

ich hab nämlich noch probezeit und will nicht in schwierigkeiten kommen 8)

btw: kiste is offen :D
Gelöschter User

#11 

Beitrag von Gelöschter User »

meinst du mit Kiste dein Mopet oder den Auspuff?
denk immer dran, scheiße lockt fliegen an...
wenn die grün weißen wegen dem Auspuff erstmal Blut geleckt ham...:shock:
qrdr
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 28
Registriert: 28 Mär 2007 13:33
Kontaktdaten:

#12 

Beitrag von qrdr »

jo das denk ich mir auch..



falls wirklich der endtopf nur mit 25 euro bestraft wird,werden die sicher uach nach luftfilter und krümmer usw schaun..


naja bis jetz hat ich keine probs mit meiner offenen (also leistung ) sp 44 b
mitsamt k&n ohne schnorchel, offener sebring und holeshot!

wär auch scheise wenn da noch was passieren würd während der probezeit!
wer später bremst ist länger schnell....
OntheFly
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 119
Registriert: 01 Jun 2003 00:00
Wohnort: Buix

Galerie

#13 

Beitrag von OntheFly »

Hab das aus dem Banditforum von einen Polizisten des Vertrauens:
------------------------------------------------------------------
Heute hab ich folgende Zusammenfassung bekommen.

Dieses Schreiben gilt zwar nur für Stuttgart, sollte aber wie es auch im schreiben erwähnt wird, bundeseinheitliche Anwendung finden.

Zitat:
Im Zusammenhang mit der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
zum 01.03.2007 wurden die bisherigen Regelungen zur Zulassung von
Fahrzeugen, zur Betriebserlaubnis bzw. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
geändert (§ 18 StVZO wurde aufgehoben, § 19 Abs. 2 StVZO ist nicht
bußgeldbewährt).

Eine analoge Regelung ist in der neuen FZV nicht mehr enthalten (gem. § 3
FZV ist Voraussetzung für die Zulassung nicht mehr die Erteilung einer
Betriebserlaubnis, sondern die Erteilung einer allgemeinen Typengenehmigung
für das Fahrzeug).

Die Ahndung eines entsprechenden Verstoßes (vgl. bisherige TBNR 318606 -
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis) über
eine spezielle (!) Rechtsvorschrift / Tatbestandsnummer ist somit nicht mehr
möglich. Das Bundesministerium für Verkehr prüft derzeit entsprechende
Lösungsmöglichkeiten.

Bis zu einer endgültigen Regelung besteht jedoch weiterhin eine
Ahndungsmöglichkeit über die allgemeinen Bestimmungen der StVZO zur
Beschaffenheit von Fahrzeugen. Änderungen, die bisher zum "Erlöschen der
Betriebserlaubnis" geführt haben, erfüllen den Tatbestand des § 30 StVZO.
Danach müssen Fahrzeuge vorschriftsmäßig ausgerüstet sein.

Bei entsprechende Verstößen sind deshalb ab sofort die TBNR 330006 bzw.
330606 ff. (bei Halterverantwortung TBNR 331006 ff.) zu verwenden.

Diese (bundeseinheitlich) vorläufige Regelung ist mit der Bußgeldstelle
abgestimmt. Bereits vorgelegte Anzeigen werden von der Bußgeldstelle
entsprechend umgewandelt.



Dies ist nicht meine Zusammenfassung, auch wenn sie sich mit meinen vorausgegangen Ansichten deckt. Quelle ist der Sachbereich Verkehr vom Polizeipräsidium Stuttgart.
_________________


BeitragVerfasst am: Fr, 13.04.2007, 08:31 Titel: Antworten mit Zitat
Das ist exakt das gleiche, was wir hier auch vom IM in NRW bekommen haben....

Somit schließen wir dieses Thema mal ab mit:

"Zu lauter Auspuff = ist im Augenblick nicht mehr als Erlöschen der BE zu ahnden, sondern nur als Verstoß gegen die Zustandvorschriften des Kfz = Tatbestandsnummer 330600 = 25 Euro Verwarngeld."

Die Frage ist nur, wie lange das so bleibt...
-----------------------------------------------

Dachte das interessiert euch.
Grüsse Lars
DR650Dakar und andere...
jamie01
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 121
Registriert: 01 Okt 2005 00:00
Kontaktdaten:

#14 

Beitrag von jamie01 »

Hi Jungs,

ich laß mich gern eines besseren belehren, aber bisher ist hier in Nds noch nichts durchgedrungen. Die StVA's haben auch noch keine Neuerung auf dem Tisch.

Konnte aber gestern Abend noch mit einem Kollegen reden und der sagte mir, das das deutsche Recht durch das EU-Recht aufgehoben wird, aber wann das der Fall sein wird ist noch nicht raus.

Will ja kein Spielverderber sein, aber bis zu einer Regelung, die man schwarz auf weiß hat, sollte man besser mit allem rechnen.

In diesem Sinn......

Gruß Jana
DR 650 RSE (SP43B)
Legibus idcirco omnes servimus ut liberi esse possimus
----------------------------------------------------------
Bild
Bild
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
"Nordtreffen 2007"
"Treffen Nördlingen 2008"
Gast

#15 

Beitrag von Gast »

Gelöscht auf Userwunsch: Dennis (28.05.2009 19:36)
Antworten